Am 12. Juni 2022 findet in der Stadt Burg Stargard die Bürgermeisterwahl statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 26. Juni 2022 statt.

Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Zwar stehen Wahllokale, in denen Sie wie üblich direkt wählen können, auch am Wahltag       (12. Juni 2022/26. Juni 2022) zur Verfügung, doch bewirkt jede Briefwahl, dass sich weniger Menschen vor oder im Wahllokal aufhalten. Bestenfalls lassen Sie sich die Unterlagen zusenden und nehmen die Stimmenkennzeichnung zu Hause vor. Beides kann aber auch im Briefwahllokal erfolgen. Im Briefwahllokal beachten Sie bitte die Hygienevorschriften. Das Briefwahllokal befindet sich in der Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard (Rathaus) und ist vom 23. Mai 2022 – 10. Juni 2022, für den Fall einer Stichwahl vom 20. Juni 2022 – 24. Juni 2022 zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr,

Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr,

Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

 

Donnerstag 26. Mai 2022 (Christi Himmelfahrt) geschlossen

Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen spätestens bis zum 21. Mai 2022 zu. Die genauen Modalitäten zur Briefwahl ergeben sich aus der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ sowie unter www.burg-stargard.de.

Anleitung zur Stimmenkennzeichnung bei Briefwahl:

  1. Sie erhalten einen grauen Stimmzettel, einen grauen Stimmzettelumschlag, einen gelben Wahlschein sowie einen gelben Wahlbriefumschlag ausgehändigt bzw.   zugesendet.
  2. Nehmen Sie zuerst die Kennzeichnung auf dem grauen Stimmzettel vor. Sie haben eine Stimme.
  3. Legen Sie den grauen Stimmzettel nach Kennzeichnung in den grauen Stimmzettelumschlag und kleben den Umschlag zu.
  4. Unterschreiben Sie danach den gelben Wahlschein persönlich und mit Datumsangabe. Ohne Unterschrift kann der Wahlbrief zur Auszählung nicht zugelassen werden!
  5. Legen Sie nun den unterschriebenen gelben Wahlschein sowie den verschlossenen grauen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag und kleben den Umschlag zu.
  6. Jetzt können Sie den Wahlbrief in einen Postkasten der Deutschen Post einwerfen, in den Briefkasten des Rathauses, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard einwerfen oder            im Briefwahllokal abgeben. Der Versand ist portofrei.

Wahrung des Wahlgeheimnisses:

Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie den unterschriebenen gelben Wahlschein zusammen mit Ihrem Stimmzettel versenden. Es ist nicht erkennbar, wen Sie gewählt haben, denn am Wahltag (12. Juni 2022) werden die gelben Wahlbriefe zunächst von einem Briefwahlvorstand bis 18:00 Uhr geöffnet. Dieser prüft anhand der Unterschrift auf dem gelben Wahlschein, ob die Berechtigung zum Wählen vorliegt und gibt den ungeöffneten grauen Stimmzettelumschlag in eine verschlossene/versiegelte Wahlurne. Die gelben Wahlscheine werden dann weiträumig getrennt von der Wahlurne verwahrt. Erst ab 18:00 Uhr wird die bis dahin verschlossene Wahlurne, die die noch verschlossenen grauen Stimmzettelumschläge enthält, geöffnet. Die Umschläge werden sodann geöffnet, die Stimmzettel entnommen und die Stimmen ausgezählt. Ein Zusammenhang mit Ihrem Namen und Ihrer abgegebenen Stimme ist somit nicht erkennbar.

Nähere Erläuterungen erhalten Sie auch direkt durch die Gemeindewahlleitung. Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen

Herr Christian Walter (Tel.: 039603 25313) und

Frau Sylvia Voß (Tel.: 039603 25312)

gern zur Verfügung.

 

Burg Stargard, 14. April 2022

 

Christian Walter

Gemeindewahlleiter