1. Am 12. Juni 2022 findet in der Stadt Burg Stargard die Bürgermeisterwahl statt. Gewählt wird in der Stadt Burg Stargard der/die Bürgermeister/in. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  2. Die Stadt mit seinen Ortsteilen ist in 6 Wahlbezirke eingeteilt (siehe Anlage 1). Die Wahlbezirke gehören zum Wahlbereich der Stadt Burg Stargard. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Mai 2022 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten aufgefordert, die Hinweise der Gemeindewahlbehörde zu den Bürgermeisterwahlen in der Stadt Burg Stargard am 12. Juni 2022 gemäß Anlage 2 dieser öffentlichen Bekanntmachung zu beachten.
  3. Der Briefwahlvorstand tritt am 12. Juni 2022 um 15:00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses in der Mühlenstraße 30 (Rathaus) in 17094 Burg Stargard zusammen.
  4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, da sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen haben. Die Wahlbenachrichtigung verbleibt beim Wahlberechtigten. Sie ist für den Fall einer Stichwahl am 26. Juni 2022 erneut dem Wahlvorstand vorzuzeigen. Jede wahlberechtigte Person erhält für die Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel. Dieser Stimmzettel kann von der wahlberechtigten Person in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Zur Stimmabgabe bei der Wahl ist die Verwendung von Stimmzettelschablonen für Sehbehinderte nicht gegeben. Gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung können Sehbehinderte eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen, bestimmen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des  Wahlberechtigten zu beschränken. Hilfspersonen, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein können, sind nach § 2 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung zur Geheimhaltung verpflichtet.

Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Gewählt wird mit einem grauen Stimmzettel. Jedem Wahlberechtigten wird im  Wahlraum ein Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe vom Namen und Kurzbezeichnung der Parteien bzw. Wählergruppen oder die Bezeichnung „Einzelbewerber/in“ sowie den Namen jeder Bewerbung. Rechts neben dem Namen einer jeden Bewerbung befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung. Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel mit mehreren Bewerbungen durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerbung die    Stimme gelten soll. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wahlberechtigten in die Wahlurne zu legen.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die Wahl sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  1. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Jede  Briefwahl, in welcher die Stimmenkennzeichnung zu Hause erfolgt, bewirkt, dass weniger Menschen sich vor oder im Wahllokal aufhalten. Nähere Erläuterungen zur Briefwahl finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ sowie unter www.burg-stargard.de.

Das Briefwahllokal ist in der Zeit vom 23. Mai 2022 – 10. Juni 2022 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard (Meldestelle) eingerichtet und hat folgende Öffnungszeiten:

            Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr,

            Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr,

            Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

Am 26. Mai 2022 hat das Briefwahllokal geschlossen.

Für den Fall, dass eine wahlberechtigte Person noch am Tag vor der Wahl (11. Juni 2022) glaubhaft versichert, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, ist das Briefwahllokal zur Ausstellung eines neuen Wahlscheines von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Wahlberechtigte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben nachfolgende Besonderheiten zu beachten.

Sie können an der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in dem Wahlgebiet, für   das der Wahlschein gilt,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er    dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der      angegebenen Stelle abgegeben werden.

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe   bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Burg Stargard, 14. April 2022

 

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Anlage 1 zur öffentlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022

 

Stadt/

Gemeinde

Wahl-Bezirk Nr. Bezeichnung des Wahlbezirkes Bezeichnung des Wahlraumes barrierefrei ja/nein
Burg Stargard 1 Stimmbezirk 1 Gesundheitshaus Lebensfreude, Walkmüllerweg 6-7 ja
  2 Stimmbezirk 2 Hotel zur Burg,

Am Markt 10

nein
  3 Stimmbezirk 3 Regionale Schule,

Klüschenbergstraße 13

nein
  4 Stimmbezirk 4 Feuerwehrgerätehaus,

Marner Straße 106

nein
  5 Stimmbezirk 5 Cammin,

Am Bahnhof 1

nein
  6 Stimmbezirk 6 Teschendorf,

Schmiedeweg 6

nein

 

Anlage 2 zur öffentlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022

Hinweise der Gemeindewahlbehörde zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Burg Stargard am      12. Juni 2022

Corona-Virus Verhaltensregeln für Wähler

 Ausgangslage:

Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) wird trotz der Möglichkeit seine Stimme in einem Wahllokal abzugeben, darum gebeten, möglichst von einer Briefwahl Gebrauch zu machen. Nähere Erläuterungen zur Briefwahl finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ sowie unter www.burg-stargard.de.

Für die Wahl in einem Wahllokal, auch im Briefwahllokal, wird Wählern/innen und Wahlhelfern/innen der bestmögliche Schutz geboten. Folgende Regeln sind einzuhalten!

Abstand:

Wähler/innen und Wahlhelfer/innen sollen im und vor dem Wahllokal den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes einhalten!

Mund-Nasen-Schutz (MNS):

Wähler/innen und Wahlhelfer/innen müssen im und beim Anstehen vor dem Wahllokal eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske gemäß EN 14683) oder eine Atemschutzmaske (z.B. FFP2-Maske) tragen! Wähler/innen mit ärztlichem Attest, welches sie vom Tragen eines MNS befreit, müssen das Attest mitbringen und dem Wahlvorstand auf Verlangen vorlegen. In diesem Fall wird jedoch zum Schutz anderer empfohlen, die Stimme mittels Briefwahl abzugeben.

Organisation des Zutritts zum Wahlraum:

Es gilt unter Umständen eine Begrenzung der im Wahlraum maximal zugelassenen Personen. Wähler/innen müssen unter Umständen draußen an der frischen Luft warten. Nehmen Sie längere Wartezeiten in Kauf. Es ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten. Sollte Andrang herrschen, haben Sie bitte Geduld. Es stehen keine öffentlichen Toiletten in den Wahllokalen zur Verfügung.

Erkältungssymptome:

Wähler/innen mit Erkältungssymptomen (insbes. neu auftretender Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber und Geruchs- und Geschmacksverlust) sollen dem Wahllokal fernbleiben und ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben. Im Fall einer plötzlichen Infektion kann noch am 10. Juni 2022 bis 12:00 Uhr und am Wahltag bis 15:00 Uhr die Briefwahl beantragt werden.

Wahlrecht und Quarantäne:

Sich in häuslicher Quarantäne befindende Wahlberechtigte können nicht ins Wahllokal kommen. Hier ist eine schriftliche Antragstellung für die Briefwahl bis zum 10. Juni 2022, 12:00 Uhr möglich.