Vermessungsobjekt:
Gemeinde: Burg Stargard
Gemarkung: Burg Stargard
Flur: 9
Flurstück: 250/1, 248/1
Lagebezeichnung: An der Kurzen Straße

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen
(Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Öffentlich Bestellter Vermessungsingenieur Stefan Seehase,
Wiesenstraße 15, 17036 Neubrandenburg

während der Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitags von 7:00 Uhr -12:30 Uhr

in der Zeit vom 29.06.2022 bis zum 29.07.2022

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:

1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der
Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2
GeoVermG M-V eingegangen ist,
2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder
Abmarkung als richtig bestätigt.

Neubrandenburg,13.06.2022

gez. Seehase