Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt auf  
  einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.738.500  EUR
  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.703.500  EUR
  ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 35.000  EUR
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.670.300  EUR
  einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 1.585.200  EUR
  einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 85.100  EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 156.800  EUR
  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 302.000  EUR
  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -145.200  EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

wird festgesetzt auf 167.000 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Lindetal“ vom 22.02.2017 festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.

1. Grundsteuer  
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen  
(Grundsteuer A) auf 405 v. H.
b)  für die Grundstücke  
(Grundsteuer B) auf 405 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 405 v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,7940 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 § 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

Nachrichtliche Angaben:

1. Zum Ergebnishaushalt  
  Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 357.642 EUR
2. Zum Finanzhaushalt  
  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 14.433 EUR
3. Zum Eigenkapital  
  Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.746.653 EUR

Burg Stargard, 14.12.2022

gez. Kroh

Bürgermeisterin

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

vom 02.01.2023 bis 13.01.2023

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

 

gez. Kroh

Bürgermeisterin

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen