Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 14.12.2022 und nach Vorlage bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | ||
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 69.800 € | |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 77.400 € | |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -7.600 € | |
2. im Finanzhaushalt auf | ||
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 6.900 € |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 20.600 € | |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -13.700 € | |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.662.100 € |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.500.000 € | |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 162.100 € |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5 Nachtragshaushalt
Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw. -auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen.
Nachrichtliche Angaben:
1. | Zum Ergebnishaushalt | |
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 100.110 € | |
2. | Zum Finanzhaushalt | |
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 390.075 € | |
3. | Zum Eigenkapital | |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 138.599 € |
Burg Stargard, 15.12.2022 | ||
Ort, Datum | Siegel | |
gez. Lorenz | ||
Bürgermeister |
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
vom 02.01.2023 bis 13.01.2023
während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
gez. Lorenz
Bürgermeister
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen