Hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Holldorf ein.

Die Sitzung findet
am 16.01.2023
um 19:00 Uhr
in der Begegnungsstätte Rowa (ehem. Pilzzucht)
Gutsweg 8, 17094 Holldorf OT Rowa
statt.

Tagesordnung:
1.Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister (Notvorstand)
2.Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit der Jagdgenossen
und der vertretenen Fläche
3.Festlegung eines Versammlungsleiters
4.Erläuterung des Notvorstandes
5.Abstimmung über die Tagesordnung
6.Wahl der Wahlkommission
7.Wahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft
8.Bekanntgabe der Wahlergebnisse
9.Konsultierende Beratung der Vorstandsmitglieder
10.Bericht des alten Vorstandes
11.Kassenbericht
12.Bericht der Revisionskommission
13.Diskussion zu den Berichten
14.Beschlussfassung zu folgenden Punkten
-Entlastungserteilung für den alten Vorstand
15.Sonstiges
16.Schlusswort des Vorsitzenden

gez. Mario Borchardt
Der Bürgermeister der Gemeinde Holldorf

Information an alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Holldorf!

Erläuterungen:
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen,
die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt wird (außer
Ortslage und befriedete Bezirke).

Vertretungen:
1. In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse
ist, durch eine andere natürliche Person oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten
Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossenschaft
schriftlich vorzulegen.

2. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss
schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

3. Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und
vertretender Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.