Die Gemeindevertretung Groß Nemerow hat in der Sitzung vom 18.08.2022 den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit der Begründung, beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
In diesem Zuge muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde vom 30.11.2014 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des vorbenannten Bebauungsplanes angepasst werden.
Der Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ setzt für den Berichtigungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest und weicht somit von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab, der hier eine Fläche für ein Sondergebiet „Wochenendhäuser“ darstellt. Da der Planbereich innerhalb eines wohnbaulich strukturierten Umfeldes liegt, wird die geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Klein Nemerow der Gemeinde Groß Nemerow nicht beeinträchtigt.
Die Lage und Abgrenzung der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist aus dem angefügten Plan ersichtlich.

 

 

 

 

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf keiner Genehmigung.
Jedermann kann die Berichtigung des F-Planes der Gemeinde Groß Nemerow im Amt Stargarder Land, Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag 8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Groß Nemerow, den 27.10.2022

gez. W. Stegemann (Dienstsiegel)
Bürgermeister