Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 31.07.2023, 09:00 Uhr am Amtsgericht Neubrandenburg, Sitzungssaal 1 Friedrich-Engels-Ring 16 – 18, 17033 Neubrandenburg
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pragsdorf

lfd. Nummer Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Blatt
1 Georgendorf 1, 19 Dorfstraße 12 20.708 212
2 Georgendorf 2, 14/2 Landwirtschaftsfläche, An der Dorfstraße 4 4.757 221
Georgendorf 3, 11 Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, An Pragsdorf 5.077 221
Georgendorf 3,27/1 Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Rechts der Straße nach Pragsdorf 69.570 221
Georgendorf 4,4 Waldfläche, Am Weg nach Cölpin 4.940 221
Georgendorf 4,20 Waldfläche, Am Weg nach Cölpin 4.502 221

Eingetragen im Grundbuch von Sponholz

lfd. Nummer Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Blatt
3 Warlin 5/4 Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, An Sponholz 10.175 355

Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus, Dorfstraße 12, teilunterkellert, Bj. ca. 1915, gering modernisiert; 2 Nebengebäude und Scheune; Hausgarten;
Grünland im Naturschutzgebiet; Ackerland; Weg; Graben
Verkehrswert: 84.800,00 €

Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Acker (Flurstücke 14/2, 27 /1 ), Grünland (Flurstück 11 ), Wald (Flurstücke 4 (tlw.), 20), besondere forstwirtschaftliche Fläche
(Flurstück 4 – tlw.)
Verkehrswert: 203.300,00 €

Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d Sachverständigen): Grünland
Verkehrswert: 5.300,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.02.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von
Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der
Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäߧ§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung
durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Langhoff
Rechtspflegerin