Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
– Schutzbereichbehörde –
24106 Kiel, 29. Juni 2023
Feldstraße 234

Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 10. Januar 2013, BMVg IUD I 6 – Anordnung-Nr.: I/062 MV /1 wurde ein Gebiet in den

Gemeinden Cölpin, Lindetal, Neuenkirchen b. Neubrandenburg, Neverin, Pragsdorf, Datzetal, Sponholz, Staven, Groß Miltzow, Kublank, Neetzka und Schönbeck sowie den Städten Burg Stargard, Friedland und Neubrandenburg, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Land Mecklenburg-Vorpommern,

zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Pragsdorf – Georgendorf erklärt.

Aufgrund des § 2 A_bs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
– Schutzbereichbehörde –
Feldstraße 234
24106 Kiel

eingelegt werden.

Im Auftrag

gez. Pahlenkemper

Hinweis

Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel – Schutzbereichbehörde – Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.