Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof beschlossen. Der Teilflächennutzungsplan wird entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 29 „Carl-Stolte-Straße“ der Stadt Burg Stargard, OT Quastenberg aufgestellt.

Die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes betrifft die Flurstücke: 10/45, teilweise 10/44 und teilweise 15/6 der Flur 2 in der Gemarkung Quastenberg. Der Änderungbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.

Begrenzt wird die ca. 44.436 m² große Fläche durch:

im Norden:                  Lagerhalle / Flurstück 15/3, Flur 2, Gemarkung Quastenberg

im Süden:                    Wohnbebauung / Flurstücke 10/47, 10/6, 10/46, 10/7, 10/8 und 10/9 der Flur 2, Gemarkung Quastenberg

im Osten:                     landwirtschaftliche Fläche / Flurstücke 15/6 und 10/44, Flur 2, Gemarkung Quastenberg

im Westen:                  durch die Kreisstraße MSE 85, Flurstück 6 der Flur 6, Gemarkung Burg Stargard

Planziel der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof ist es, die planerischen Voraussetzungen zur zukünftigen Flächennutzung zu regeln. Die Stadt Burg Stargard plant, die Flächen im Änderungsbereich zukünftig für Gemeinbedarfsflächen, für einen großflächigen Einzelhandelsstandort für einen „Vollsortimenter“ im Sinne der Versorgungsfunktion der Stadt Burg Stargard und für die Ausweisung von Mischbauflächen planungsrechtlich zu sichern.

Der Beschluss vom 06.12.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 19.12.2023

gez. Lorenz

Bürgermeister           (Dienstsiegel)

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 27.01.2024 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.

Übersichtsplan: