hier: Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage Plath 1“ in der Gemeinde Lindetal beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in der Gemarkung Plath, auf den Flurstücken 32, 34, 35/1 und 36, Flur 1und und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 61 ha, wovon 54 ha als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.

Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Agri-Photovoltaik- Freiflächenanlage (Agri-PVA).

Der Beschluss vom 05.03.2024 wird hiermit gemäß § 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

 

Lindetal, den 05.03.2024

gez. R. Kroh

Bürgermeisterin                                                                                   (Dienstsiegel)

 

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4

„Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage Plath 1“ in der Gemeinde Lindetal: