Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat in der Sitzung vom 21.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Haussee“ in der Gemeinde Pragsdorf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie Umweltbericht einschl. der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen beschlossen und nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Haussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom März 2024 mit der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit

vom 13.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024

auf der Homepage des Amtes Stargarder Land unter dem Link https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen veröffentlicht und liegt im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Planbereich liegt im Südwesten der Ortslage Pragsdorf.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
– Der Geltungsbereich wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich bewirtschaftet. Eine Teilfläche wird als Kleingarten genutzt.
– Mit der Planung werden keine Immissionen erzeugt, die im Sinne des Immissionsschutzrechts relevant wären.

Schutzgut Boden
− Bei den Bodenarten des Oberbodens handelt es sich gemäß den Karten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) um Sandlehme.
− Gemäß den Karten des Geoportal M-V werden vorliegend keine Feldblöcke überplant.

Schutzgut Fläche
− Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehenden Maßnahmen haben Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, da mit der Umsetzung des Vorhabens und der geplanten Errichtung von Wohn-häusern Vollversiegelungen verbunden sind. Die mit der Planung verbundenen Versiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichskonzepts kompensiert.
− Es werden keine Ackerflächen oder Wald in Anspruch genommen.

Schutzgut Wasser
− Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung.
− Südlich des Planungsraumes befindet sich der „Kleine Haussee“.
− Aufgrund der hohen Grundwasserüberdeckung von mehr als 10 m und der geringen Auswirkungsintensität durch die Errichtung von Wohngebäuden, ist mit keinen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen.

Schutzgut Klima und Luft
– Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.
– Gemäß des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplans Mecklenburgische Seenplatte befindet sich die Gemeinde Pragsdorf in einer niederschlagsbenachteiligten Region.

Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
− Ein erhöhter Untersuchungsbedarf ergab sich für Fledermäuse, einwandernde Amphibien und Reptilien sowie Brutvögel der Gehölz-, Gebäude- und Offenlandbiotope.
− Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Planungsraum nicht vor.
– Dazu liegen dem Umweltbericht Biotoptypenkartierung und Artenschutzfachbeitrag bei.

Schutzgut Landschaftsbild
− Der Untersuchungsraum befindet sich in der Landschaftszone 3 – Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
− Die bauliche Vorprägung in der Umgebung durch Wohnhäuser und die Bungalowsiedlung erzeugen einen eher dörflichen Charakter des Planungsraumes.
− Aus der Festsetzungssystematik zum Maß der baulichen Nutzung und den örtlichen Bauvorschriften ergibt sich eine in Bezug auf das Landschaftsbild verträgliche Höhe und Dichte der geplanten baulichen Anlagen.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
− Im Geltungsbereich befinden sich keine Bodendenkmale.
− Innerhalb des Plangebietes sind keine Baudenkmale vorhanden.

Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
− Teilflächen befinden sich innerhalb des Gewässerschutzstreifens. Es wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 NatSchAG M-V gesondert bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt.

− Bei dem nächstgelegenen europäischen Schutzgebiet handelt es sich um das Vogelschutzgebiet DE 2446-401 „Waldlandschaft bei Cölpin“. Dieses erstreckt sich in einer Entfernung von ca. 1.000 m zum Planungsraum.
− Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) ist das DE 2446-301 „Wald- und Kleingewässerlandschaft bei Burg Stargard“, welches sich in einer Entfernung von 1.050 m erstreckt

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

Pragsdorf, den 11.04.2024

gez. R. Opitz
Bürgermeister