1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard

 Hier: Aufstellungsbeschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 23.05.2018 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard als Textsatzung beschlossen.

Planziel:

Ziele der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard sind, dass die Abrundungsfläche (durch die Darstellung einer Einbeziehungsfläche) ein wenig vergrößert und die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der derzeitigen Baugrenzen zugelassen wird.

Hierbei handelt es sich um die Geltungsbereichsgrenze der Satzung nördlich der Straße Quastenberg in der Flur 2, Gemarkung Quastenberg.

Weiterhin werden die derzeitigen Baufelder zu einem Ganzen vereint, um die bereits bestehenden Hauptgebäude im Nachgang bauordnungsrechtlich zu legitimieren.

Der Beschluss vom 23.05.2018 wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, BGBl. I S. 3634 bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 31.05.2018

gez. Lorenz

Bürgermeister                                   (Dienstsiegel)

Verfahrensvermerk: Diese Bekanntmachung erscheint am 16.06.2018 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.

Anlage 1 zum Aufstellungsbeschluss (PDF)