1. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard
Hier: Aufstellungsbeschluss
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch in der öffentlichen Sitzung am 23.05.2018 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 4. Änderung des B-Planes
Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard beschlossen.
Planziele der 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard sind, dass Nebengebäude außerhalb der derzeitigen Baugrenzen zugelassen werden.
Der Beschluss vom 23.05.2018 wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, BGBl. I S. 3634 bekannt gemacht.
Burg Stargard, den 31.05.2018
gez. Lorenz
Bürgermeister (Dienstsiegel)
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung erscheint am 16.06.2018 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.