Hier: Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf hat gemäß §2 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 04.02.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa-West“ der Gemeinde Holldorf im beschleunigten Verfahren nach §13 a ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.
Planungsziele der 9. Änderung des Bebauungsplanes sind, dass die im rechtswirksamen B-Plan Nr. 1“Rowa-West“ der Gemeinde Holldorf vorhandene private Grünfläche in eine Wohnbaufläche geändert werden soll und somit Baurecht für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen wird.
Der Beschluss vom 04.02.2020 wird hiermit gemäß § 13a des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, BGBl, 1 S. 3634, in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss Holldorf
Holldorf, den 05.02.2020
gez. Borchardt
Bürgermeister (Dienstsiegel)