Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal am 21. Mai 2019 beschlossene Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ortsteil Marienhof“ wurde gemäß § 10 Absatz 2 BauGB in der gültigen Fassung durch die höhere Verwaltungsbehörde dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit Schreiben vom 05. November 2019, Az: 4329/2019-502 mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden durch die Gemeinde erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die beschlossene Satzung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Stargarder Land / Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Dienstag                     8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag                 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag                        8:30 – 11:00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ortsteil Marienhof“ ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lindetal unter Darlegung des Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird hingewiesen.

Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Übersichtskarte Änderung Marienhof

Marienhof, den 28.01.2020

 

gez. Kroh

Bürgermeisterin                                                         (Dienstsiegel)