Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch in der öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des B-Planes Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard beschlossen.

Planziel des B-Planes Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard ist, die Schaffung baurechtlicher Grundlagen für den Wohnungsbau.

Der Beschluss vom 17.06.2020 wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

 

Burg Stargard, den 17.06.2020

 

gez. Lorenz

Bürgermeister                                   (Dienstsiegel)

 

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 27.06.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.

Anlage zum Aufstellungsbeschluss: Lage der Fläche im Stadtgebiet