Die Stadtvertretung Burg Stargard hat in der Sitzung am 17.06.2020 auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung und der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
Aufhebungssatzung
§ 1
Aufhebung der Veränderungssperre
Die in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard am 17.10.2018 beschlossene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 22 „Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee“, in Kraft getreten am 18.11.2018, wird aufgehoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Burg Stargard, den 17.06.2020
gez. Lorenz (Dienstsiegel)
Bürgermeister