Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow hat gemäß § 2 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 18.06.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.
Planungsziele der Satzung über den B-Plan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ ist die Schaffung von Baurecht für ein Eigenheimstandort auf dem Flurstück 39/7, der Flur 1 in der Gemarkung Klein Nemerow sowie die Ordnung der Bebauung der Wochenendhausgrundstücke auf den Flurstücken 39/3, 39/4 und 39/5, der Flur 1 in der Gemarkung Klein Nemerow.
Der Beschluss vom 18.06.2020 wird hiermit gemäß § 13a des Baugesetzbu-ches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, BGBl, 1 S. 3634, in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Groß Nemerow, den 07.07.2020
Dienstsiegel
gez. Stegemann
Bürgermeister