Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf hat gemäß §2 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 22.06.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Anger“ der Gemeinde Holldorf im beschleunigten Verfahren nach §13 a ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.
Planungsziele der Satzung über den B-Plan Nr. 3 „Am Anger“ sind die Umwandlung von privaten Grünflächen der Flurstücke 135/6, 143/14 und 144/3 in Bauland durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und somit die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Wohnhäusern. Gleichzeitig soll die verkehrliche Erschließung gesichert werden. Des Weiteren soll auf den Flurstücken 133/3, 135/2 und 135/5 die bestehende öffentliche Grünfläche gesichert und ihre Weiterentwicklung als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkähnliche Anlagen – Anger – mit Anlagen für sportliche und spielerische Freizeitbetätigungen sowie für öffentliche Veranstaltungen“ vorbereitet werden.
Der Beschluss vom 22.06.2020 wird hiermit gemäß § 13a des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, BGBl, 1 S. 3634, in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Holldorf, den 07.07.2020
(Dienstsiegel)
gez. Borchardt
Bürgermeister