Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat am 17.06.2020 den Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:

im Norden: die angrenzende Feldmark in der Ortslage Quastenberg

im Süden: durch die Verbindungsstraße Quastenberger Damm, gelegen auf dem Flurstück 37, der Flur 1, Gemarkung Quastenberg

im Osten: durch die Verbindungsstraße Quastenberg nach Neubrandenburg, gelegen auf den Flurstücken 22/3, 23/3, 24/4, 26/4, 27 und 28/4 der Flur 1, Gemarkung Quastenberg und den Flurstücken 15/5 und 32/3 der Flur 2, Gemarkung Quastenberg

im Westen: durch die Flurstücke 19, 20/17, 20/20, 20/27, und 20/54, Flur 1, Gemarkung Quastenberg und dem Flurstück 10/17 der Flur 2, Gemarkung Quastenberg

Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:

 

 

 

 

 

 

 

Der Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit

vom 03.08.2020 bis 04.09.2020

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuz-bruchhof über die Internetseite der Stadt Burg Stargard über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

Zu dem Entwurf und dessen Begründung mit den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den o.g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor und ebenfalls öffentlich zur Einsichtnahme aus:

  • Stellungnahme des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 27.01.2020
    • Naturschutz: aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht bestehen keine Bedenken, die Belange werden im Bebauungsplan behandelt; der Artenschutzfachbeitrag wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt;
    • Gewässerschutz: aus wasserrechtlicher Sicht wird für das Niederschlagswasser ein Konzept im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes erarbeitet. Abstimmungen sind bereits erfolgt;
    • Bodenschutz: die Hinweise betreffen die Ausführungsarbeiten zur Umsetzung des Vorhabens. Sie werden in die Begründung der Verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) aufgenommen, weil sie erst dann in dem nachfolgenden Umset-zungsprozess relevant sind;
    • Brandschutz: dieser Hinweis („Grundlage für eine mögliche Bebauung ist eine gesicherte Löschwasserversorgung. Es wird von der Einhaltung der Hydranten Richtlinie ausgegangen.“ Zur Sicherung des §4 LBauO M-V müssen die Baugrundstücke an einer öffentlichen Verkehrsfläche anschließen.“) wird in die Begründung aufge-nommen, denn er ist bei dem nachfolgenden Aufstellungsverfahren für den Bebau-ungsplan Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ zu beachten.
  • Stellungnahme des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 16.12.2019
    • Landwirtschaft und EU-Förderangelegenheiten sowie integrierte ländliche Entwick-lung: es werden keine Bedenken oder Hinweise vorgebracht;
    • Naturschutz, Wasser und Boden: Die Belange werden nicht berührt und sind deshalb nicht betroffen;
    • der Hinweis zum Altlastenverdacht wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes geklärt. Der Landkreis MSE wurde beteiligt;
    • Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft: es werden keine Einwände von der Abteilung vorgebracht. Der Hinweis zu den Abfällen bei der geplanten Baumaßnahme wird in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ aufgenommen.
  • Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 vom 04.12.2019
    • Zitat aus der Stellungnahme: „Aufgrund einer Entfernung von etwa 2000 m zum Standortübungsplatz (StOÜBPl)  Neubrandenburg muss je nach Windstärke und Windrichtung mit Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Übungsbe-trieb gerechnet werden. Diese Emissionen sind bestandsgegeben. Beschwerden und Ersatzansprüche, welche sich auf diese Emissionen beziehen, können nicht an-erkannt werden. Ferner befindet sich das Plangebiet nach einer ersten Einschätzung im Interessengebiet militärischer Funk und im Interessengebiet der Luftverteidi-gungsradaranlage Cölpin. Ob und in-wieweit militärische Belange beeinträchtigt sind, kann erst im weiteren Verfahren abschließend bewertet werden, wenn insbe-sondere die maximalen Bauhöhen über Grund bekannt sind. Evtl. Antworten/ Rück-fragen senden Sie bitte unter Verwendung unseres Zeichens K-I-878-19-FNP aus-schließlich an die folgende Adresse: BAIUDBwToeB@bundeswehr.org“
    • Es erfolgt zeitgleich die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Art der Bebauung, der Freiflächen und der Nutzung detaillierter regelt. Es erfolgt eine Beteiligung zu dieser Planung, so dass dort die Belange noch einmal geprüft und vorgebracht werden können.
    • Die Stadt Burg Stargard verfolgt das Planungsziel, Ausweisung einer Wohnbaufläche weiter. Der Hinweis wird jedoch in die Begründung aufgenommen.

Gem. Punkt 6. der Begründung zur 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard wird die Beschreibung der Schutzgüter im Einwirkungsbereich, die Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt und die Eingriffs- und Ausgleichsproblematik im Teil II Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard ausführlich vorgenommen. Die im Folgenden aufgeführten Einwirkungen auf die Schutzgüter sind diesem Umweltbericht entnommen. Sie gelten somit für das 5. Änderungsverfahren des Teilflächennutzungsplanes:

  • Umweltbericht B-Plan Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“:
    Internationale und nationale Schutzgebiete
    Das Vorhabengebiet liegt weder innerhalb noch im Nahbereich internationaler oder nationaler Schutzgebiete. Das GgB (FFH-Gebiet) DE 2446-30 „Wald- und Kleingewäs-serlandschaft bei Burg Stargard“, das EU-Vogelschutzgebiet DE 2446-401 „Waldlandschaft bei Cölpin“ und das Landschaftsschutzgebiet Nr. 39a „Lindetal bei Burg Stargard“ befinden sich etwa 2 km westlich und östlich des Plangebietes. Eine Betroffenheit dieser Schutzgebiete in ihren für den Schutz- und Erhaltungszweck maßgeblichen Bestandteilen durch das geplante Vorhaben kann ausgeschlossen werden. Der Vorhabenstandort ist zudem als Habitat für Rast- oder Brutvögel kaum geeignet, so dass Beein-trächtigungen signifikanter Vorkommen geschützter Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtlinie sowie des Anhangs I der V-RL ausgeschlossen werden können.
    Für die Natura 2000-Gebiete besteht kein Erfordernis zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung nach § 34 BNatSchG. Im Zuge des Artenschutzbeitrages wird die mögliche ver-botstatbestandsmäßige Betroffenheit von europäischen Vogelarten und weiterer Artengruppen näher untersucht.
    Flora / Geschützte Biotope
    Der Vorhabenstandort stellt aus pflanzensoziologischer Sicht ein Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt dar; der Baum- und Heckenbestand des Plangebietes ist nutzungsbedingt nur noch auf Restflächen vorhanden.
    Im Bereich des Vorhabenstandortes ist ein nach § 20 NatSchAG M-V geschütztes Biotopstruktur: wasserführendes Kleingewässer – Biotop-Code MST 03092 (SEV) östlich der Lagerhallen vorhanden.
    Fauna
    Aus faunistischer Sicht ist dem Plangebiet ebenfalls nur eine durchschnittliche Bedeu-tung zuzuordnen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Wochenstuben- oder Winterquartiere) gemeinschaftsrechtlich streng geschützter Fledermausarten sind in dem vom Abriss betroffenen Gebäudebestand des Betriebsgeländes nicht bekannt. Amphibien wur-den im Teich nicht nachgewiesen. Die zahlreichen Schuttablagerungen und Anhäufun-gen von Findlingen insbesondere im Westteil des Gebietes stellen einen potenziell geeigneten Lebensraum für die Zauneidechse dar. Bei der Ortsbegehung Ende April 2019 konnten keine Individuen der Art nachgewiesen werden.
    Geeignete Habitatstrukturen für gebüsch- und gebäudebrütende Vogelarten sind im Untersuchungsraum vorhanden. Für Bodenbrüter ist der Standort aufgrund der zahl-reichen Ablagerungen nur bedingt geeignet.
    Es ist davon auszugehen, dass vorrangig Vogelarten der Siedlungsflächen im Gebiet brüten. Nistplätze von Schwalben wurden im Gebäudebestand nicht nachgewiesen.
    Mensch
    Im Südwesten des Plangebietes sind 2 Wohngebäude vorhanden, die erhalten bleiben. Die Umgebung ist weitestgehend durch eine kleinteilige Wohnnutzung geprägt.
    Wasser
    Im Gebiet sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden.
    Boden
    Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit, naturnahe oder kulturhistorisch bedeutsame Böden sowie Standorte mit Eignung für die Entwicklung von Extrembiotopen sind durch das Vorhaben nicht betroffen.
    Kultur- und sonstige Schutzgüter/Landschaftsbild
    Kulturhistorisch bedeutende Anlagen, Bau- und Bodendenkmale oder landschaftsbildprägende Elemente sind im Gebiet nicht vorhanden.
    Kulturhistorisch bedeutsame, qualitativ hochwertige Landschaftsräume mit einer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie touristische Entwicklungsräume werden durch das Vorhaben nicht tangiert.
    Klima/Luft
    Der geplante Wohnbaustandort hat keine Bedeutung für den klimatischen und lufthy-gienischen Ausgleich im Siedlungsraum. Klimarelevante Strukturen (Gehölzbestände) werden nur lokal beseitigt, der Kaltluftabfluss wird nicht behindert. Veränderungen des Mikroklimas durch Flächenversiegelungen oder Wärmeabgabe der Wohnbebauung sind nicht signifikant einzuschätzen, zumal der Standort bereits aktuell großflächig versiegelt ist.

    PROGNOSE
    Flora / Geschützte Biotope
    Der Restbestand an Gehölzen besteht aus Obstbäumen, Pappeln, Baum- und Strauchweiden sowie einigen höherwertigen Altbäumen (Robinie, Linde, Eiche, Bergahorn), welche dem gesetzlichen Schutz nach § 18 NatSchAG M-V unterliegen. Zur Eingriffsvermeidung ist im Rahmen der Bebauungsplanung zu prüfen, ob ein Teil des Baumbestandes erhalten bleiben kann.
    Der Schutzstatus des nach § 20 NatSchAG M-V geschützten Biotops (Teich) rechtfertigt den Schutz- und Erhalt dieser Freifläche im Zuge der Wohnbauplanung.
    Fauna
    Es sind artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zu beachten
    – Fällungen/Gehölzrodungen und Beräumung der Freiflächen sowie Gebäudeabriss außerhalb der Brut- und Vegetationszeit (1. Oktober bis 28. Februar)
    – Kontrolle des Gebäudebestandes und des Altbaumbestandes auf Niststätten europäischer Vogelarten und/oder Fledermäuse durch einen Sachverständigen direkt vor Abriss/Fällung.
    – Kompensation ersatzpflichtiger Niststätten durch Schaffung von Ersatzhabitaten
    – Kontrolle der potenziellen Habitatflächen für die Zauneidechse im Westteil des Betriebsgeländes vor Beräumung der Flächen durch einen Sachverständigen und Durchführung geeigneter Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen bei Artnachweis (ggf. Umsiedelung der Tiere in Ersatzhabitate)
    Insgesamt ist davon auszugehen, dass die geplante Umnutzung des Gewerbestandortes als Wohnbaustandort langfristig eine qualitative Verbesserung der Habitatstrukturen im Gebiet bewirkt und somit positive Umwelteffekte für die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere“ zu erwarten sind.
    Mensch
    Durch den Abriss der Lagerhallen und Umnutzung des Betriebsgeländes als Wohnbaustandort wird sich die Wohnumfeldsituation in der Ortslage Quastenberg deutlich verbessern. Durch die mittel- bis langfristige Aufgabe der gewerblichen Nutzung wird die Lärm- und Staubbelastung im Gebiet reduziert.
    Boden
    Im Rahmen der Bauausführung sind eingriffsminimierende Maßnahmen empfehlenswert.
    Wasser
    Niederschlagswasser ist ortsnah zu versickern oder direkt über eine Vorklärung (Sandfang) in ein Gewässer einzuleiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Burg Stargard, den 17.06.2020

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister

Verfahrensvermerk

Diese Bekanntmachung erscheint am 25.07.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.