Die von der Stadtvertretung Burg Stargard in der Sitzung vom 16.09.2020 als beschlossene

Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“

der Stadt Burg Stargard

wird hiermit entsprechend §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der gültigen Fassung und nach § 86 Absatz 4 Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Die Satzung tritt mit Ablauf des 31.10.2020 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadt Burg Stargard im Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag             8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag           8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag      8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag              8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard unter Darlegung des Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird hingewiesen.

Nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetztes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Burg Stargard, den 30.09.2020

 

gez. Lorenz                                                      (Dienstsiegel)

Bürgermeister

 

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 31.10.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet unter www. burg-stargard.de.