Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 16.09.2020 die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Sonstiges Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“ der Stadt Burg Stargard (siehe Lageplan), als Satzung beschlossen.

In der Stargarder Zeitung und im Internet wurde die Satzung bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung war fehlerhaft, was einen Verfahrensfehler darstellt. Um diesen Verfahrensfehler zu heilen und um die wirksame Rechtskraft der Satzung sicherzustellen, wird die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Sonstiges Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“ der Stadt Burg Stargard hiermit rückwirkend zum 10. November 2020 bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan und seine Begründung werden in der Stadt Burg Stargard im Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der bereits am 31.10.2020 ortsüblich bekannt gemachten Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB, über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung am 31.10.2020 geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.

Diese Bekanntmachung erscheint am 19.12.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet unter www. burg-stargard.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burg Stargard, den 02.12.2020

 

gez. Lorenz                                                    (Dienstsiegel)

Bürgermeister