Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat in der Sitzung vom 06.05.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf” der Gemeinde Pragsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (Stand 03.05.2021) gebilligt und gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 liegt in der Gemarkung Georgendorf, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 16/7 und 35/2 unmittelbar vor der kleinen Ortslage.
Das Plangebiet ist 9,26 ha groß.
Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf” bestehend aus der Planzeichnung Teil A und B (textliche Festsetzungen), der Begründung sowie dem Umweltbericht und den, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (Stand 03.05.2021) liegen in der Zeit vom
07. Juni bis einschließlich 09. Juli 2021
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge ist es empfehlenswert die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen nur einzeln und nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorzunehmen. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf unserer Homepage unter www.burg-stargard.de.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden: https://www.burgstargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Kriterium | Aussage | Quellen |
Geschützte Elemente | geschützte Einzelbäume nach § 18 NatSchAG M-V | vorhanden – Ausnahmeantrag | Umweltbericht |
Wald | vorhanden – Ausnahmeantrag Waldabstand | Stellungnahme Forst 25.05.2020 | |
Natura-Gebiete | keine Betroffenheit | Umweltbericht | |
Mensch | Altlasten | Keine bekannt | Stellungnahme Landkreis 17.12.19 |
Immissionen | sind zu unterbinden | Stellungnahme Landkreis 17.12.19 | |
Erholung | Keine Funktion | Umweltbericht | |
Unfallgefahr | Keine | siehe Punkte 2.2.4;
2.2.7; 3.3 Umweltbericht |
|
Abfallbelastung | Keine | siehe Punkt 2.2.3 Umweltbericht | |
Flora | Biotoptypen | Nur nicht geschützte | Umweltbericht |
Wald | keiner | Stellungnahme Landesforst Mecklenburg- Vorpommern 18.11.2019 |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Pragsdorf, 10.05.2021
Dienstsiegel
gez. R. Opitz
Bürgermeister