Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 05.05.2021 die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 6 „Am Koppelberg” Neu Käbelich, für die Gemeinde Cölpin.

Mit diesem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung des Zentralen Standortes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Cölpin, einschließlich Schulungsräumen, Parkplätzen und einem Übungsplatz, geschaffen werden.

Die benötigte Fläche beträgt ca. 5.000 m² und betrifft jeweils eine Teilfläche des Flurstückes 71 und 72, Flur 1 in der Gemarkung Neu Käbelich.

Der Beschluss vom 05.05.2021 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Cölpin, den 10.05.2021

 

(Dienstsiegel)

gez. J. Jünger
Bürgermeister