Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 26.05.2021 beschlossen für das nachfolgende Gebiet, teilweise gelegen auf den Flurstücken 4/2, 9/2 und 25/2, Flur 2, Gemarkung Cammin, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha auf einer Konversionsfläche im ehemaligen Kiestagebau an der Verbindungsstraße von Cammin nach Riepke.

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden: durch Waldfläche

im Osten: durch landwirtschaftliche Fläche

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche und die Gemeindestraße von Cammin nach Riepke

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

Der Beschluss vom 26.05.2021 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 28.05.2021

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

Übersichtsplan