Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 26.05.2021 beschlossen für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 28/6 und 28/11, Flur 3, Gemarkung Bargensdorf, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6 ha auf einer Fläche eines ehemaligen Abfallunternehmens.

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch eine Gewerbefläche eines Abbruchunternehmens

im Süden: durch eine Gewerbefläche – Autoverwertung

im Osten: durch Verbindungsstraße Bargensdorf – Neubrandenburg

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Weiterhin soll die derzeit mit Abfällen belegte Fläche freigeräumt werden.

Der Beschluss vom 26.05.2021 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 28.05.2021

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

Übersichtsplan