Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 29.09.2021 den Vorentwurf des Bauleitplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht, gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Baugebiet befindet sich westlich der Verbindungsstraße Bargensdorf – Neubrandenburg. Es befindet sich auf einer Fläche nordwestlich der Ortslage Bargensdorf.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 5 ha liegt in der Gemarkung Bargensdorf, Flur 3, auf dem Flurstück 28/11 und teilweise auf dem Flurstück 28/6.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:

im Norden: durch eine Gewerbefläche eines Abbruchunternehmens

im Süden:   durch landwirtschaftliche und gewerbliche Flächen (Autoverwertung u.a.)

im Osten:    durch die Verbindungsstraße zwischen Bargensdorf und Neubrandenburg – Fünfeichen, Fünfeichener Weg

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung und wird auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Der Vorentwurf des B-Planes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit

vom 08.11.2021 bis 10.12.2021

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag:              8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:             8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:            8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag:         8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.burg-stargard.de.

Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Burg Stargard, den 30.09.2021

 

gez. Lorenz                             (Dienstsiegel)

Bürgermeister