Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 29.09.2021 den Bebauungsplan Nr. 24 „Alte Gärtnerei mit dem erneuten Entwurf der Begründung einschließlich Planzeichnung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und gemäß §4a Abs. 3 BauGB zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 24 „Alte Gärtnerei“ umfasst in der Gemarkung Quastenberg die Flur 1, Flurstück: 19. Das Plangebiet hat eine Größe von 13.850 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden:   die südliche Grenze der Flurstücke 20/21 und 20/20 Flur 1, Gemarkung

Quastenberg

  • im Süden:     durch das Straßenflurstück 37, Flur 1, Gemarkung Quastenberg
  • im Osten:      durch die Flurstücke 20/31; 20/34; 20/35; 20/36; 20/51 Flur 1, Gemarkung

Quastenberg

  • im Westen:   durch das Straßenflurstück 20/25, Flur 1, Gemarkung Quastenberg

 

 

 

 

 

 

 

 

Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Alte Gärtnerei“ bestehend aus

  • der Planzeichnung- Teil A,
  • den textlichen Festsetzungen- Teil B,
  • den örtlichen Bauvorschriften,
  • der Begründung,
  • dem Artenschutzfachbeitrag
  • sowie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme:
  • – Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 27.06.2019

liegt

vom 08.11.2021 bis 10.12.2021

in der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Montag:                      8:30 – 12:00 Uhr
  • Dienstag:                    8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch:                    8:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag:                8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag:                       8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.burg-stargard.de.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum erneuten Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de eingestellt. Die Planungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard unter www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Durch das Büro SKH Ingenieurgesellschaft mbH wurde im Jahr 2020 ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für das rund 1,4 ha große Plangebiet erstellt. Das Gelände war jahrelang als mäßig genutzte Pferdekoppel bestimmt, welche durch schüttere Obstbaumreihen gegliedert sind. Im Zuge der Erarbeitung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurden die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie betrachtet. In diesem Fachbeitrag ist man auf die Pflanzenarten und den Biber, Fischotter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Wirbellose eingegangen.

Des Weiteren wurde in der Artenschutzbetrachtung die europäischen Vogelarten nach Art 1 der Vogelschutz-Richtlinie betrachtet. Es wurden die Vogelarten der Greifvögel, Bodenbrüter, Freibrüter der Gehölze, Höhlen- und Nischenbrüter und die Gebäudebrüter angesehen.

Anhand einer Potenzialabschätzung des Artenbestandes vor Ort wurden artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG näher betrachtet und Vermeidungsmaßnahmen definiert.

 

Umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte -Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 27.06.2019

In der Stellungnahme des Landkreises wird auf immissionsschutzrechtliche Betrachtungen zwischen der dem Gewerbebetrieb und der zukünftigen Nutzung hingewiesen mit der Bemerkung dieses zu analysieren.

De Weiteren wird seitens des Gehölzschutzes auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verwiesen. Durch den Artenschutz wurde darauf hingewiesen, dass ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erarbeiten ist.

 

Weitere Hinweise betreffen:

Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser, den Umgang mit Abwasser, den Umgang mit anfallendem Bauschutt bei Abbruch- und Baumaßnahmen und Bodendenkmale.

 

Burg Stargard, den 12.10.2021

 

gez. Tilo Lorenz                                                                                 (-Siegel-)

Bürgermeister