In Anlehnung an die jüngste Corona-Landesverordnung vom 08.12.2021 wird die Untersagung der Sportstättennutzung wieder aufgehoben. Die Einhaltung der entsprechenden Regelungen der Corona-Landesverordnung sowie die Anpassung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte wird vorausgesetzt.