Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 01.12.2021 und nach Bekanntgabe der Entscheidungen der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte” zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 08.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

  1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von                                           69.800 €

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                             77.400 €

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von      -7.600€

  1. im Finanzhaushalt auf

a)  einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                 6.900 €

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von                                 20.600 €

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -13.700 €

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.131.300€

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von  500.000 €

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 617.600 €

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und /nvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§   3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf                      2022

                                                                                                                                                          2.092.000 €

Die in § 3 festgesetzte Verpflichtungsermächtigung wurde von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde versagt.

 

 § 4 Kassenkredite

 Kassenkredite werden nicht beansprucht

 

 

§ 5 Nachtragshaushalt

 Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.- auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen.

 

Nachrichtliche Angaben:

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 421.910 €

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 395.195 €

  1. Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 154.801€

 

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

Hinweis:

 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 08.12.2021 durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

vom 03.01.2022 bis 14.01.2022

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7   bereit.

 

gez. Lorenz

Bürgermeister

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen