Grundstücksausschreibung im Bieterverfahren

Die Stadt Burg Stargard bietet nachstehende 5 erschlossene Baugrundstücke zur Veräußerung an:

 Gemarkung       Flur        Flurstück             Nutzung                     Größe

Quastenberg             1              19/3                      Wohnbebauung              1.109 m²

Quastenberg             1              19/4                      Wohnbebauung              1.666 m²

Quastenberg             1              19/5                      Wohnbebauung              2.099 m² – Teilung möglich

Mindestpreis für das Flurstück 19/3: 65 €/m²,

Mindestpreis für die Flurstücke 19/4 und 19/5: 50 €/m².

Diese 3 Grundstücke liegen im Gebiet des B-Plans Nr. 24 der Stadt Burg Stargard „Alte Gärtnerei“.

 

 

 

 

Gemarkung       Flur        Flurstück                             Nutzung                              Größe

Quastenberg         1                 21/2                                         Wohnbebauung                     998 m²

Quastenberg         1                 21/1, 22/6, 28/3                   Wohnbebauung                     925 m²

Mindestpreis: jeweils 60 €/m²

Diese 2 Grundstücke liegen im Bereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg.

 

 

 

 

 

Die Preise verstehen sich als Mindestpreise. Interessenten werden gebeten, ihr Gebot mit der jeweiligen Grundstücksbezeichnung unter Angabe ihrer vollständigen Anschrift bei der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, einzureichen.

Die Entscheidung über die Veräußerung der Objekte erfolgt auf der Grundlage des eingereichten Gebotes entsprechend der Wertgrenzenregelungen der Hauptssatzung der Stadt Burg Stargard. Die Stadt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen des Bieters werden nicht erstattet. Kosten, die im Rahmen eines Grundstückserwerbs anfallen, sind vom Käufer zu tragen.

Frist zur Abgabe der Gebote:     31.07.2023

Fragen zu den Grundstücken und zum Veräußerungsverfahren richten Sie gern an Frau Arnarson, Abteilung Finanzen, Tel. 039603/25 328, E-Mail: m.arnarson@stargarder-land.de

Fragen zu baurechtlichen Vorschriften richten Sie gern an Frau Dörbandt, Bau- und Ordnungsamt, Tel. 039603/25 335, E-Mail: m.doerbandt@stargarder-land.de.

 

Vollsperrung Neue Straße 10, Burg Stargard

Die MSH GmbH, wurden mit der Reparatur an dem Abasserpumpwerk vor Haus Nr. 10 in der Neuen Straße, Burg Stargard beauftragt. Die Störung wurde im Rahmen der laufenden Kanalüberwachung der Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH festgestellt, diese sind auch Auftraggeber.

Für die notwendigen Tiefbauarbeiten muss die Straße vollgesperrt werden. Dauer der Vollsperrung 19.06.2023 ab 8:00 Uhr bis ca. 22.06.2023 16:00 Uhr.

Die Anwohner kommen bis zur Baustelle in Sackgassenreglung auf / an Ihre Grundstücke.

Sollten vorab schon Fragen sein, wenden Sie sich bitte an

Jens Harbarg
geprüfter Wassermeister
Tel.: 0395 – 77 75 56 80
Fax : 0395 – 45 12 98 48
Fu: 0173 -72 8 39 38
E-Mail: MSH-GmbH@web.de

Informationen zu Härtefallhilfen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger – Antragsverfahren

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks) sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Online-Antragsverfahren bereitgestellt, welches ein effektives und effizientes Antrags- und Bewilligungsverfahren für alle Antragssteller/-innen ermöglichen soll.

Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern sind seit dem 04. Mai 2023 online über die zentralen Adressen:

 https://www.mv-energieportal.de/hilfe-andere-brennstoffe-privathaushalte

oder

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

 möglich.

Ein Papierantrag ist ab Montag, dem 8. Mai 2023 in der Wohngeldstelle – Rathaus, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard erhältlich.

Achtung: Dieser Service umfasst keine inhaltliche Antragsberatung gegenüber der Antragstellerin / dem Antragssteller.

Informationen zum Antragsverfahren können die Antragssteller über info@driveport.de mittels E-Mail erfragen oder über den benannten Internetadressen (siehe oben) entnehmen.

Für telefonische Rückfragen (Antragsteller, Behörden, Dritte u.a.) steht das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unter der Telefonnummer 0385-58816061 gern zur Verfügung.

Erstes Bahnhofscafe Cammin am 23.04.2023

Der Frühling kommt und die Camminer Dorfinitiative eröffnet am Sonntag, 23.04.2023, die Saison mit dem ersten Dorfcafé am Bahnhof Cammin.

Zahlreiche Spender*innen sorgen für selbstgebackene Leckereien. Mit dem Erlös wird ein DJ für das sommerliche Dorffest finanziert. Also, nix wie hin und im geschmackvoll restaurierten Bahnhofsschmuckstücks von 15 bis

17 Uhr mit Freunden und Familie zusammenkommen zum Kuchenschlemmen.

Bereits im letzten Jahr war das Cafe ein toller Erfolg, denn wo kann man schon so entspannt und mit Weitsicht am Bahnhof sitzen und Züge beobachten. Das Dorf lädt auch mit seinem tollen Badesee, der mittelalterlichen Kirche und der reizvollen Landschaft zu einer Fahrradtour oder einem Bahnausflug ein.

Sonntag, 23.04.2023

15 – 17 Uhr

Dorfcafe Cammin

Im und am Bahnhof

Hauptstraße, 17094 Cammin

Vollsperrung Dewitzer Chaussee

Die Dewitzer Chaussee wird vom 27.03.2023 bis einschließlich 29.03.2023 vom Kreisverkehr bis zur Kreuzung Quastenberg voll gesperrt. Grund ist eine Havariebeseitigung an der Regenwasserhauptleitung inmitten der Straße. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Zweifeldsporthalle in Burg Stargard wieder für den Sport freigegeben

Nachdem in den letzten Wochen die stärksten Schäden an den Holzstehern der Zweifeldsporthalle behoben worden sind, konnte diese mit heutigem Tag, 16.03.2023, für den Schul- und Vereinssport wieder freigegeben werden.
Bei einem Vororttermin mit der bauausführenden Fachfirma und einem Statiker wurden die bisher vorgenommenen und die für die Statik des Gebäudes wesentlichen Arbeiten begutachtet. Eine Abnahme der bisherigen Leistungen erfolgte ebenfalls.
Da der Zustand der übrigen Holzsteher nach derzeitigem Kenntnisstand als für die Statik unbedenklich eingestuft wurde, konnte die Zweifeldsporthalle zur Benutzung wieder freigegeben werden.
Die Firma Zimmerei Zühlsdorf wird in den kommenden Wochen weiterhin Vorort sein und nötige Restarbeiten an den Hallenbindern der Südseite der Zweifeldsporthalle ausbessern. Weiterhin ist vorgesehen, ab dem 27.03. mittels einer Hebebühne die Holzsteher im oberen Bereich umlaufend um die Halle zu begutachten und mögliche Schäden nach Erfordernis zu beseitigen.

Sperrung der Verbindungsstraße Blankensee-Godenswege – Achtung Änderung der Daten!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 24.03.2023 08.00 Uhr bis voraussichtlich 26.03.2023 16.00 Uhr wird es auf Grund von umfassenden Baumpflegemaßnahmen zu einer Vollsperrung auf der Verbindungsstraße zwischen Godenswege und Blankensee kommen. Als Umfahrung können Sie die nachfolgende Verbindung nutzen:

Umleitung über Holldorf – Ballwitz – Groß Nemerow (MSE82) – B96 – L34

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Karlo Weber

Sachbearbeiter Bau- und Ordnungsamt

Amt Stargarder Land

Bau- und Ordnungsamt

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

Telefon: 039603-25333

Fax: 039603-25342

E-Mail: k.weber@stargarder-land.de

Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

wir möchten Sie, wie auch in den Jahren zuvor, über das alljährliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Zeitraum vom 01.03. – 31.03. und 01.10. – 31.10. informieren.

Grundsätzlich ist laut der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn

  • eine Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist
  • die Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Immer wieder wurden die Regelungen der Landesverordnung, die das Verbrennen bereits als Ausnahmefall beinhaltete, von Grundstücksnutzern ignoriert oder zu großzügig ausgelegt. So hat die Stadt Burg Stargard in diesem Jahr mit dem Regionalverband der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz-Neubrandenburg e.V. und einigen der örtlichen Gartenvereine freiwillige Vereinbarungen geschlossen, die die Feuer im März und Oktober eindämmen und regeln sollen. Dazu zählen die nachfolgenden Gartenvereine:

  • Kleingartenverein Töpferberg Burg-Stargard e.V.
  • Kleingartenfreunde Burg Stargard – Töpferberg 66 – e.V.
  • Kleingartenverein „Papageienberg” e.V.
  • Kleingartenverein – Papiermühlenweg e.V.
  • Kleingartenverein „Windmühlenberg“ e.V.

Hinweise:

  • sofern die o.g. Ausnahmen erfüllt sind, können kompostierbare pflanzliche Abfälle jährlich von März bis zum 31. März und vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober werktags während 2 Stunden in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr verbrannt werden. Werktage sind keine Sonn- bzw. gesetzlichen Feiertage.
  • Pflanzliche Abfälle sind z.B. Baum- und Strauchschnitt, die bei privater Grundstücksnutzung anfallen. Diese Abfälle sind lediglich mechanisch behandelt und ansonsten naturbelassen.
  • Werden abzubrennende pflanzliche Abfälle länger als 5 Tage auf einem Platz gelagert, müssen diese vor dem Verbrennen umgelagert werden.20

Zusätzlicher Hinweis: Es besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 31.03.2023 anfallendes Schnittgut von Gehölzen aus Hausgärten, wie Bspw. von Obstbäumen, beim Annahmehof in Burg Stargard, Papiermühlenweg 7e, 17094 Burg Stargard zu den üblichen Öffnungszeiten abzugeben. Das Schnittgut muss eine Mindestlänge von 0,5 m und einen maximalen Durchmesser von 0,15 m aufweisen. Es wird kein Schnittgut von gewerblichen Unternehmen angenommen.

 Die Rechtsgrundlage ist die Pflanzenabfalllandesverordnung M-V – PflanzAbfL VO M-V vom 18. Juni 2001 (GVOBI. M-V 2001, S. 281).

Ihr Ordnungsamt