Baumaßnahmen in Burg Stargard abgeschlossen

Der Ausbau der Bahnhofstraße in Burg Stargard konnte pünktlich abgeschlossen werden, so dass der Verkehr mit Schulbeginn wieder fahren konnte. Am 21. August wurde die neu ausgebaute Straße mit ihren Nebenanlagen für alle Verkehrsteilnehmer wieder freigegeben. Der Autoverkehr konnte es gar nicht mehr abwarten und hat schon einige Zeit vor Eröffnung gespannt vor den Absperrbaken darauf gewartet, die Bahnhofstraße wieder nutzen zu können. Zusammen mit der Fahrbahn wurden auch die Gehwege erneuert und verbreitert. Darüber hinaus wurde die Beleuchtungsanlage erweitert und die Regenentwässerung auf den neuesten Stand gebracht. Die Baufirma hat alles dafür gegeben, den vorgegebenen Zeitplan einzuhalten, was ihr dankenderweise auch gelungen ist.

Mit dieser Baumaßnahme wurde gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung aus Neustrelitz wieder eine, nicht nur für die Stadt Burg Stargard, wichtige Straße erneuert.

Information zur Baumaßnahme in der Bahnhofsstraße (L 33) in Burg Stargard

Ab dem 22. Juni 2026 beginnt der dritte Bauabschnitt des grundhaften Ausbaus der Bahnhofsstraße (L 33) einschließlich der Nebenanlagen in Burg Stargard. Die Arbeiten werden als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Burg Stargard mit dem Straßenbauamt Neustrelitz durchgeführt.

Für die Dauer der Bauarbeiten wird der Abschnitt zwischen der Einfahrt Papiermühlenweg beziehungsweise der Brücke über die Linde und der Einfahrt Walkmüllerweg voll gesperrt. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird eine entsprechende Umleitung ausgeschildert.

Auszug Baubereich 3. Bauabschnitt Bahnhofsstraße

Während der Bauzeit ist mit Einschränkungen im Busverkehr zu rechnen. Der Schülerverkehr bleibt jedoch sichergestellt. Fahrgäste werden gebeten, die aktuellen Hinweise und Fahrplanänderungen der MVVG zu beachten. Informationen hierzu sind unter folgendem Link verfügbar: https://mvvg-bus.de/fahrplanabweichungen/

Ursprünglich war vorgesehen, die Burgstraße aus Richtung Burg für den Fahrzeugverkehr weiterhin offen zu halten. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 4. Juni 2026 sprachen sich die Ausschussmitglieder jedoch dafür aus, die Burgstraße vollständig und beidseitig für den Fahrzeugverkehr zu sperren.

Die entsprechende Beschilderung wird durch die beauftragte Baufirma ab dem 22. Juni 2026 eingerichtet. Für die Dauer der Sperrung vom 22. Juni bis voraussichtlich 22. August 2026 müssen Verkehrsteilnehmer daher auf alternative Routen ausweichen. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr bleibt, wie bei den vorherigen Bauabschnitten, ausgeschildert. Der Verkehr wird von Neubrandenburg in Richtung Woldegk über die an der B 104 liegenden Ortschaften Sponholz, Cölpin und Alt Käbelich geführt.

Die Stadt Burg Stargard bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauarbeiten.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Straßenbauamt M-V unter anderem unter: https://www.strassen-mv.de/de/presse/informationen/?id=220894&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Fragen zu Umleitungen richten Sie bitte ebenfalls an das Straßenbauamt: 

Landesamt für Straßenbau
und Verkehr M-V
-Landesbehördenzentrum Rostock-
Blücherstraße 1 (Haus 5)
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-80370
Telefax: 0385 588-80500

Informationsveranstaltung am 23.04.26 zum Baukomplex Bahnhof Burg Stargard

Die Deutsche Bahn hat in den kommenden Jahren im Bereich des Bahnhofs Burg Stargard komplexe Bauarbeiten geplant. Damit die zukunftsorientierte Verfügbarkeit der Bahnanlagen sichergestellt ist, wird die Infrastruktur angepassst und erneuert u.a. Oberbau, Oberleitungs- und Telekommunikationsanlagen. Mit dem Neubau der Verkehrsstation bekommt der Bahnhof Burg Stargard ein modernes Erscheinungsbild. Zusätzlich wird der Bahnhof barrierefrei ausgebaut. Durch den Umbau des Bahnhofs entsteht ein neuer, besser angeordneter Mittelbahnsteig. Zudem werden die Bahnsteighöhen an die zukünftigen verkehrlichen Anforderungen angepasst.

Das Straßenbauamt Neustrelitz führt parallele Baumaßnahmen an der Landstraße L33 durch. Demensprechend wird die Deutsche Bahn den Bahnübergang an den veränderten Straßenquerschnitt der Landstraße L 33 anpassen. Es entstehen zudem neue Geh- und Radwege.

Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung soll der Baukomplex Bahnhof Burg Stargard vorgestellt werden. Das Straßenbauamt Neustrelitz wird über die Bauarbeiten an der Straße berichten. Die Veranstaltung findet wie folgt statt:

Wann: Donnerstag, 23. April 2026, 18:00 –20:00 Uhr
Wo: Mensa, Klüschenbergstraße 13a, 17094 Burg Stargard

Nutzen Sie die Chance, frühzeitig Informationen zum geplanten Bauprojekt zu erhalten und die Projektleitungen persönlich kennen zu lernen. Stellen Sie vor Ort Ihre Fragen. Kommen Sie vorbei.

Mehr Informationen und Kontaktdaten zum Projektteam des Baukomplexes erhalten Sie in der Anlage.

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Fahrplanabweichungen der Busse aufgrund der Baustelle am Markt

MVVG | Fahrplanabweichungen

Baustelle Burg Stragard:

Erster Bauabschnitt:

Die Linien 521/526/527/615 werden in dem Zeitraum vom 30.03.2026 bis 08.04.2026 immer über die Oststadt Neubrandenburg bedient, diese gilt in beide Richtungen.

Die Haltestellen Schwedenstraße, Kaufhof Süd, Linden Str., Bethanienberg, Tannenkrung B96 und An der Landwehr in Neubrandenburg, können auf aufgrund der geänderten Linienführung nicht bedient werden.

Die Ortschaften Rowa und Bargensdorf werden ab Neubrandenburg ZOB, Montag bis Freitag, als Rufbus bedient: um 08:30 Uhr, 12:00 Uhr sowie 17:15 Uhr. Hierbei handelt es sich um einen Rufbus, der aufgrund der Baustelle eingerichtet wurde. Rufbus: zusteigende Fahrgäste nach telefonischer Voranmeldung (Mo-Fr) unter Tel. 0395 3517 6350 bis 10:00 Uhr des Vortages.

Aufgrund der Baustelle ist eine direkte Verbindung von Burg Stargard nach Bargensdorf und Rowa leider nicht möglich. Hier wird während der Bauphase von Burg Stargard über Neubrandenburg nach Rowa oder Bargensdorf gefahren.

>> Informieren sie sich bitte über den folgenden Link der MVVG zu den jeweiligen Fahrplanänderungen:
https://mvvg-bus.de/fahrplanabweichungen/ 


Am 30. März 2026 beginnen die Bauarbeiten an der Straße Am Markt / Marktstraße / Bahnhofstraße. Auftraggeber der Baumaßnahme ist das Straßenbauamt Neustrelitz. Ausgeführt werden die Arbeiten durch die Neubrandenburger Straßen- und Tiefbau GmbH. Die Stadt Burg Stargard wird in diesem Zuge die Nebenanlagen der Bahnhofstraße in dem Bereich ab Brücke Lindebach bis Einfahrt Walkmüllerweg (3.  Teilabschnitt) erneuern.

Das Baufeld ist in 3 Teilabschnitte unterteilt, welche unter Vollsperrung gebaut werden:

1. Teilabschnitt

  • Marktplatz bis Brücke Lindebach
  • Deckenerneuerung
  • 30.03. bis 08.04.2026
  • Schülerbusverkehr: In diesem Abschnitt bestehen aufgrund der Osterferien keine Einschränkungen des Schülerbusverkehrs.

2. Teilabschnitt

  • Kreuzung Carl-Stolte-Straße/Marktstraße/Lange Straße bis Marktplatz
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn
  • 13.04. bis 22.05.2026
  • Schülerbusverkehr: Während dieser Bauphase wird der Schülerbusverkehr innerörtlich umgeleitet.

3. Teilabschnitt

  • Brücke Lindebach bis Zufahrt Walkmüllerweg
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen
  • 22.06. bis 22.08.2026
  • Schülerbusverkehr: Dieser Abschnitt fällt zum größten Teil in die Sommerferien. Der Schülerbusverkehr vor den Sommerferien wird folgendermaßen geregelt: Die Schüler aus Richtung Bargensdorf und Rowa kommend, werden an der Tankstelle abgesetzt. Die Schüler gehen über die Tuchmachstraße in den Papiermühlenweg und werden dort wieder aufgenommen und zur Schule gebracht. 

Während der Bauzeit wird der Verkehr großräumig umgeleitet.

>> Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen zum Fahrplan der MVVG: https://mvvg-bus.de/fahrplanabweichungen/

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Straßenbauamt Neustrelitz – 0385 588 830 10; sba-nz@sbv.mv-regierung.de

Bauvorhaben am Markt, Marktstraße, Bahnhofstraße in Burg Stargard

Am 30. März 2026 beginnen die Bauarbeiten an der Straße Am Markt / Marktstraße / Bahnhofstraße. Auftraggeber der Baumaßnahme ist das Straßenbauamt Neustrelitz. Ausgeführt werden die Arbeiten durch die Neubrandenburger Straßen- und Tiefbau GmbH. Die Stadt Burg Stargard wird in diesem Zuge die Nebenanlagen der Bahnhofstraße in dem Bereich ab Brücke Lindebach bis Einfahrt Walkmüllerweg (3.  Teilabschnitt) erneuern.

Das Baufeld ist in 3 Teilabschnitte unterteilt, welche unter Vollsperrung gebaut werden:

‘1. Teilabschnitt

  • Marktplatz bis Brücke Lindebach
  • Deckenerneuerung
  • 30.03. bis 08.04.2026

2. Teilabschnitt

  • Kreuzung Carl-Stolte-Straße/Marktstraße/Lange Straße bis Marktplatz
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn
  • 13.04. bis 22.05.2026

3. Teilabschnitt

  • Brücke Lindebach bis Zufahrt Walkmüllerweg
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen
  • 22.06. bis 22.08.2026

Während der Bauzeit wird der Verkehr großräumig umgeleitet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Straßenbauamt Neustrelitz

0385 588 830 10;

sba-nz@sbv.mv-regierung.de

Am 19. März um 18 Uhr wird in der Mensa an der Klüschenbergstraße in einer öffentlichen Veranstaltung über die Straßenbaumaßnahme informiert.

2026-03-11 Lageplan mit Bauphasen

Gartenabfälle verbrennen bleibt grundsätzlich verboten

Die Tage werden wärmer und es beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein! Beim Verbrennen von Gartenabfällen handelt es sich um eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie beim Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen. Allerdings dürfen laut der Pflanzenabfallverordnung des Landes MV pflanzliche Abfälle, die auf privat genutzten Gartengrundstücken anfallen, in absoluten Ausnahmefällen in den Monaten März und Oktober an Werktagen während zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Zum Beispiel, wenn eine anderweitige Entsorgung wie z. B. Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem eigenen Grundstück oder die Nutzung der vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorgehaltenen Wertstoffhöfe nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Da jedoch allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises die Möglichkeit offensteht, ihre Gartenabfälle auf einen der 14 Wertstoffhöfe abzugeben, wird diese Voraussetzung in aller Regel eigentlich nicht erfüllt.

In der Stadt Neubrandenburg, den Städten Neustrelitz und Penzlin, im Ortsteil Feldberg, in der Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin und in der Gemeinde Klink gilt diese Ausnahme allerdings nicht. Die in diesen Gemeinden geltende Allgemeinverfügung verbietet das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im ganzen Jahr. Was also tun mit den Gartenabfällen? Kompostieren!
Laub, Äste, Zweige, Rasenschnitt, aber auch organische Küchenabfälle können mit wenig Aufwand und etwas Geduld auf dem eigenen Grundstück kompostiert und so in wertvollen Humus bzw. Mutterboden umgewandelt werden. Das schont die Umwelt, freut den Gärtner und spart Geld. Äste und Zweige sollten vor der Kompostierung möglichst zerkleinert werden, um eine schnellere Verrottung zu ermöglichen. Die zerkleinerten Äste sind auch ideal zur Vermischung mit frischen Grasschnitt geeignet, um diesen aufzulockern und Fäulnis zu vermeiden.

Offene Feuer wie z. B. Feuerschalen und Lagerfeuer unterliegen zwar nicht dem Abfallrecht, trotzdem sind auch hier die abfallrechtlichen Regelungen zu beachten. Das bedeutet: Nur trockenes, unbehandeltes Schnitt- und Brennholz darf verbrannt werden. Gartenabfälle, Bau- und Baurestabfälle, Sperrmüll, Fenster, Kunststoffe, Verpackungsmaterial oder andere Abfälle gehören nicht ins Lagerfeuer oder die Feuerschale! Auch dürfen diese nicht mit Flüssigbrennstoffen entzündet werden. In jedem Fall gilt beim Feuer machen: Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Gemeinden beachten! Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten und Rauchbelästigungen sind zu vermeiden.

Annett Thurm
Tel. +49 395-570 87 5027
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Pressestelle
Platanenstraße 43 | 17033 Neubrandenburg
E-Mail: annett.thurm@lk-seenplatte.de
Homepage: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Nach den Vorschriften der Städtebauförderung ist die Erstellung eines ISEK Fördergrundlage für sämtliche Programme der Städtebauförderung. Die Stadtvertretung hat am 29.10.2025 das durch die BIG Städtebau GmbH erstmalig erstellte integrierte Stadtentwicklungskonzept (Stand Oktober) für die Stadt Burg Stargard bestätigt und beschlossen.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept dient als langfristiger Orientierungsrahmen und ist eine wesentliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Es ist so lange aktuell und hilfreich, wie die Problemlagen und Entwicklungsziele fortbestehen.

Hier:

Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Burg Stargard

Anlagenverzeichnis – Integriertes Stadtentwicklungskonzept

 

Informationsveranstaltung zum Entwurf der Teilfortschreibung zu Windenergiegebieten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgischen Seenplatte

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 13. Oktober 2025 bis zum 12. Dezember 2025 findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum o. g. Planentwurf statt. Nach bereits zwei durchgeführten Informationsveranstaltungen in Penzlin und Altentreptow, bieten wir Ihnen eine weitere Veranstaltung am

02.12.2025 um 17 Uhr in Röbel
(Begegnungs- und Grundschulzentrum „Werner Schinko“,
Schulstraße 20, 17207 Röbel/Müritz)

an, bei der wir den Planentwurf vorstellen und im Anschluss für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Seifert
Leiter der Geschäftsstelle