Einladung zur Informationsveranstaltung – Sanierung Marktstraße – Bahnhofstraße

Seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr die Sanierung der Landesstraße im Bereich des Marktes, der Marktstraße in Richtung Bahnhofsstraße sowie der grundhafte Ausbau der Bahnhofstraße (bis Einfahrt Walkmüllerweg) vorgesehen.

Im Vorfeld der Ende März 2026 beginnenden Bauarbeiten wird das Straßenbauamt Neustrelitz gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro SKH Ingenieurgesellschaft mbH die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Informationsveranstaltung über das Vorhaben informieren. Dabei wird insbesondere erläutert, wie und in welchen Abschnitten die Sanierung der Landesstraße vorgesehen ist.

Im Anschluss an die Vorstellung der Planungen besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Hinweise und Anregungen einzubringen.

Termin: Donnerstag, 19. März 2026
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Mensa, Klüschenbergstraße 13a, Burg Stargard

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Burg Stargard, 09.03.2026

T. Lorenz
Bürgermeister


Am 30. März 2026 beginnen die Bauarbeiten an der Straße Am Markt / Marktstraße / Bahnhofstraße. Auftraggeber der Baumaßnahme ist das Straßenbauamt Neustrelitz. Ausgeführt werden die Arbeiten durch die Neubrandenburger Straßen- und Tiefbau GmbH. Die Stadt Burg Stargard wird in diesem Zuge die Nebenanlagen der Bahnhofstraße in dem Bereich ab Brücke Lindebach bis Einfahrt Walkmüllerweg (3.  Teilabschnitt) erneuern.

Das Baufeld ist in 3 Teilabschnitte unterteilt, welche unter Vollsperrung gebaut werden:

  1. Teilabschnitt
  • Marktplatz bis Brücke Lindebach
  • Deckenerneuerung
  • 30.03. bis 08.04.2026
  1. Teilabschnitt
  • Kreuzung Carl-Stolte-Straße/Marktstraße/Lange Straße bis Marktplatz
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn
  • 13.04. bis 22.05.2026
  1. Teilabschnitt
  • Brücke Lindebach bis Zufahrt Walkmüllerweg
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen
  • 22.06. bis 22.08.2026

Während der Bauzeit wird der Verkehr großräumig umgeleitet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Straßenbauamt Neustrelitz – 0385 588 830 10; sba-nz@sbv.mv-regierung.de

Bauvorhaben am Markt, Marktstraße, Bahnhofstraße in Burg Stargard

Am 30. März 2026 beginnen die Bauarbeiten an der Straße Am Markt / Marktstraße / Bahnhofstraße. Auftraggeber der Baumaßnahme ist das Straßenbauamt Neustrelitz. Ausgeführt werden die Arbeiten durch die Neubrandenburger Straßen- und Tiefbau GmbH. Die Stadt Burg Stargard wird in diesem Zuge die Nebenanlagen der Bahnhofstraße in dem Bereich ab Brücke Lindebach bis Einfahrt Walkmüllerweg (3.  Teilabschnitt) erneuern.

Das Baufeld ist in 3 Teilabschnitte unterteilt, welche unter Vollsperrung gebaut werden:

‘1. Teilabschnitt

  • Marktplatz bis Brücke Lindebach
  • Deckenerneuerung
  • 30.03. bis 08.04.2026

2. Teilabschnitt

  • Kreuzung Carl-Stolte-Straße/Marktstraße/Lange Straße bis Marktplatz
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn
  • 13.04. bis 22.05.2026

3. Teilabschnitt

  • Brücke Lindebach bis Zufahrt Walkmüllerweg
  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen
  • 22.06. bis 22.08.2026

Während der Bauzeit wird der Verkehr großräumig umgeleitet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Straßenbauamt Neustrelitz

0385 588 830 10;

sba-nz@sbv.mv-regierung.de

Am 19. März um 18 Uhr wird in der Mensa an der Klüschenbergstraße in einer öffentlichen Veranstaltung über die Straßenbaumaßnahme informiert.

2026-03-11 Lageplan mit Bauphasen

Gartenabfälle verbrennen bleibt grundsätzlich verboten

Die Tage werden wärmer und es beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein! Beim Verbrennen von Gartenabfällen handelt es sich um eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie beim Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen. Allerdings dürfen laut der Pflanzenabfallverordnung des Landes MV pflanzliche Abfälle, die auf privat genutzten Gartengrundstücken anfallen, in absoluten Ausnahmefällen in den Monaten März und Oktober an Werktagen während zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Zum Beispiel, wenn eine anderweitige Entsorgung wie z. B. Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem eigenen Grundstück oder die Nutzung der vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorgehaltenen Wertstoffhöfe nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Da jedoch allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises die Möglichkeit offensteht, ihre Gartenabfälle auf einen der 14 Wertstoffhöfe abzugeben, wird diese Voraussetzung in aller Regel eigentlich nicht erfüllt.

In der Stadt Neubrandenburg, den Städten Neustrelitz und Penzlin, im Ortsteil Feldberg, in der Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin und in der Gemeinde Klink gilt diese Ausnahme allerdings nicht. Die in diesen Gemeinden geltende Allgemeinverfügung verbietet das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im ganzen Jahr. Was also tun mit den Gartenabfällen? Kompostieren!
Laub, Äste, Zweige, Rasenschnitt, aber auch organische Küchenabfälle können mit wenig Aufwand und etwas Geduld auf dem eigenen Grundstück kompostiert und so in wertvollen Humus bzw. Mutterboden umgewandelt werden. Das schont die Umwelt, freut den Gärtner und spart Geld. Äste und Zweige sollten vor der Kompostierung möglichst zerkleinert werden, um eine schnellere Verrottung zu ermöglichen. Die zerkleinerten Äste sind auch ideal zur Vermischung mit frischen Grasschnitt geeignet, um diesen aufzulockern und Fäulnis zu vermeiden.

Offene Feuer wie z. B. Feuerschalen und Lagerfeuer unterliegen zwar nicht dem Abfallrecht, trotzdem sind auch hier die abfallrechtlichen Regelungen zu beachten. Das bedeutet: Nur trockenes, unbehandeltes Schnitt- und Brennholz darf verbrannt werden. Gartenabfälle, Bau- und Baurestabfälle, Sperrmüll, Fenster, Kunststoffe, Verpackungsmaterial oder andere Abfälle gehören nicht ins Lagerfeuer oder die Feuerschale! Auch dürfen diese nicht mit Flüssigbrennstoffen entzündet werden. In jedem Fall gilt beim Feuer machen: Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Gemeinden beachten! Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten und Rauchbelästigungen sind zu vermeiden.

Annett Thurm
Tel. +49 395-570 87 5027
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Pressestelle
Platanenstraße 43 | 17033 Neubrandenburg
E-Mail: annett.thurm@lk-seenplatte.de
Homepage: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Nach den Vorschriften der Städtebauförderung ist die Erstellung eines ISEK Fördergrundlage für sämtliche Programme der Städtebauförderung. Die Stadtvertretung hat am 29.10.2025 das durch die BIG Städtebau GmbH erstmalig erstellte integrierte Stadtentwicklungskonzept (Stand Oktober) für die Stadt Burg Stargard bestätigt und beschlossen.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept dient als langfristiger Orientierungsrahmen und ist eine wesentliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Es ist so lange aktuell und hilfreich, wie die Problemlagen und Entwicklungsziele fortbestehen.

Hier:

Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Burg Stargard

Anlagenverzeichnis – Integriertes Stadtentwicklungskonzept

 

Informationsveranstaltung zum Entwurf der Teilfortschreibung zu Windenergiegebieten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgischen Seenplatte

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 13. Oktober 2025 bis zum 12. Dezember 2025 findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum o. g. Planentwurf statt. Nach bereits zwei durchgeführten Informationsveranstaltungen in Penzlin und Altentreptow, bieten wir Ihnen eine weitere Veranstaltung am

02.12.2025 um 17 Uhr in Röbel
(Begegnungs- und Grundschulzentrum „Werner Schinko“,
Schulstraße 20, 17207 Röbel/Müritz)

an, bei der wir den Planentwurf vorstellen und im Anschluss für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Seifert
Leiter der Geschäftsstelle

„Kita am Papiermühlenweg“ ist eröffnet

„Die Türen stehen auf, die Räume sind bereit, und Kinderlachen füllt das Haus, ganz sacht und weit.“ Seit einigen Tagen ist in der Nähe des sonst so stillen städtischen Bauhofs im Papiermühlenweg einiges los. Wo sonst nur die typischen Werksgeräusche der Firma Schmiede- und Metallbau Dielenberg zu hören waren, erklingen jetzt Kinderlachen und Spielplatzgewusel. Nach gut anderthalbjähriger Bauzeit wurde die „Kita am Papiermühlenweg“ am 02. Oktober bei einer symbolischen Schlüsselübergabe offiziell von der Stadt als Bauherr an das Trägerwerk Soziale Dienste übergeben. Auf über 1000 m² Grundfläche toben hier nun seit kurzem 80 Kita- und Krippenkinder. Vorbereitungsküche, Kinderrestaurant, Ruheräume, Kreativraum, Sportraum, perfekt ausgestattete Waschräume und noch einmal 2000 m² Außenfläche zum Spielen, Gärtnern und die Welt entdecken – manch ein Besucher bei der Schlüsselübergabe schwelgte in Erinnerungen an seine eigene Kindergartenzeit, die jedoch wesentlich grauer und trister gewesen war. Beim Bau der neuen Kita wurde großer Wert auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit gelegt. So wurde in der Kita z. B. eine Photovoltaikanlage mit Speicherdezentrale verbaut und die Warmwasserzubereitung findet mit Durchlauferhitzern statt.

Für Bürgermeister Tilo Lorenz ist es bereits das zweite Großprojekt, welches die Stadt in diesem Jahr abschließen kann. „Für eine kleine Stadt wie Burg Stargard sind solche Bauprojekte im Millionenbereich keine Selbstverständlichkeit“, so Lorenz. „Nach der Eröffnung der Mensa zu Beginn des Jahres, freue ich mich, dass nun auch diese Baumaßnahme erfolgreich abgeschlossen werden kann und wir dem TWSD, den Kindern und dem Team um Kita-Leiterin Frau Blatt die Kita übergeben können.“ Natürlich führten die Kinder der „Kita am Märchenwald“ auch ein kleines feierliches Programm auf und überraschten alle Anwesenden mit einem selbstgeschriebenen Lied. Darin heißt es unter anderem: „Ein neues Haus, in das wir ziehen. Ein neuer Ort, an dem man lebt. Wir werden glücklich sein an diesem Ort. Ein neuer Weg, ein neues Ziel. Ein neuer Freund, ein neues Spiel. Wenn wir erstmal da sind, wollen wir nie mehr fort.“

Fotos: Stadt Burg Stargard

L 331: Fahrbahn bei Burg Stargard ab 29.09.25 voll gesperrt

Das Straßenbauamt Neustrelitz plant an der Landesstraße 331, die Fahrbahn zwischen der Kreuzung an der B 198 bei Stolpe und dem Ortseingang Teschendorf bei Burg Stargard (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) instand zu setzen. Der knapp 6,5 Kilometer lange Abschnitt hat durch Unebenheiten, zahlreiche Flickstellen und fortschreitende Rissbildung das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht. Die Bauarbeiten haben am Montag, 15. September 2025, mit der Demontage der Schutzplanken begonnen. Die Fertigstellung ist bis Mitte November 2025 geplant.

Damit die Fräs- und Asphaltarbeiten durchgeführt werden können, muss der Baubereich voraussichtlich ab Montag, 29. September 2025, für rund zwei Wochen für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Straßenbreiten nicht ausreichen, um die anstehenden Arbeiten bei einer halbseitigen Sperrung der Straße auszuführen und gleichzeitig die Sicherheit der Arbeiter vor Ort sowie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Die Umleitung erfolgt über Woldegk (B 198), Alt Käbelich (B 104), Burg Stargard (L 33 & L 331) und umgekehrt.

Die direkt betroffenen Anlieger werden durch die Baufirma per Postwurfsendung über die Vollsperrung informiert. Für die Erreichbarkeit der Grundstücke im Baufeld werden individuelle Lösungen gefunden.

Der öffentliche Personennahverkehr ist von der Vollsperrung ebenfalls betroffen. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Die Umleitung für die derzeitige Baumaßnahme im Nachbarort Blankensee bleibt über die L 331 bestehen und wird mit dem Baufortschritt entsprechend angepasst. Das heißt: Sobald die L 331 im Bereich zwischen der B 198 und dem Abzweig zur Kreisstraße MSE 86 gesperrt wird, erfolgt die Aufhebung der Sperrung der L 34 in Blankensee. So bleibt die MSE 86 immer aus einer Richtung befahrbar. Dies wird entsprechend ausgeschildert.

Da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind, können sich für die Vollsperrung noch Änderungen ergeben. Diese würden dann noch bekanntgegeben werden.

Nach dem Asphalteinbau erfolgen die Restarbeiten auf der L 331 ab Montag, 13. Oktober 2025, durch sogenannte Tagesbaustellen: Der Verkehr wird dabei mittels Ampel-Regelung halbseitig am Baufeld vorbeigeführt. Zu den Restleistungen gehören unter anderem Bankettarbeiten und die Montage der neuen Schutzplanken.

Die Fahrbahn wird durch die Strabag AG aus Neubrandenburg erneuert. Die Schutzplankenarbeiten führt die Firma Fersemota aus Waren durch. Die Kosten betragen insgesamt circa 1,1 Millionen Euro und werden vom Land getragen.

Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.