Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.11.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnishaushalt auf  
  einen Gesamtbetrag der Erträge von 848.200 EUR
  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 895.300 EUR
  ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR
     
 
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 802.700 EUR
  einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von 837.200 EUR
  einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -34.500 EUR
     
     
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 229.300 EUR
  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 241.700 EUR
  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -12.400 EUR
     

festgesetzt.

 

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§4 Kassenkredite

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                                                                80.200 EUR.

 

§5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Pragsdorf“ vom 05.12.2018 festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.

1. Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen  
(Grundsteuer A) auf 307 v. H.
b) für die Grundstücke  
(Grundsteuer B) auf 396 v. H.
   
2. Gewerbesteuer auf 348 v. H.

 

§6 Stellen gemäß Stellenplan

 Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

  

§7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

Nachrichtliche Angaben:

1. Zum Ergebnishaushalt  
  Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 144.340 EUR
     
2. Zum Finanzhaushalt  
  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 148.643 EUR
     
3. Zum Eigenkapital  
  Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.858.190 EUR
     

Burg Stargard, 26.11.2021

 

gez. Opitz

Bürgermeister

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

vom 03.01.2022 bis 14.01.2022

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

 

gez. Opitz

Bürgermeister

* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen