Im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur 3. Verordnung über die Änderung des Beschlusses Nr. X-5-10/62 über die Erklärung zum LSG „Tollensebecken” wird in der Zeit vom
28. Dezember 2021 bis 27. Januar 2022
der o. g. Verordnungsentwurf während der nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard
Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Nach § 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz – LUVPG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2018 (GVOBI. M-V 2018, 363) wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP-Pflicht) besteht.
Während dieser Auslegungsfrist und bis Ende der Nachfrist von 2 Wochen bis
10. Februar 2022
können gemäß § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 NatSchAG M-V Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung der Verordnung im Amt Stargarder Land oder der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz), Zimmer 4.73 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Burg Stargard, den 03.12.2021
gez. J. Jünger
Amtsvorsteher