Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 01.12.2021 und und nach Bekanntgabe der Entscheidungen der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 13.01.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | ||
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 69.800 € | |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 77.400 € | |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -7.600 € | |
2. im Finanzhaushalt auf | ||
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 6.900 € |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 20.600 € | |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -13.700 € | |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.917.900 € |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.092.000 € | |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -174.100 € | |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
2023
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.000.000 €
Die in § 3 festgesetzte Verpflichtungsermächtigung wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde versagt.
§ 4 Kassenkredite
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5 Nachtragshaushalt
Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.- auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen.
Nachrichtliche Angaben:
1. | Zum Ergebnishaushalt | |
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 86.487 € | |
2. | Zum Finanzhaushalt | |
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 383.505 € | |
3. | Zum Eigenkapital | |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 123.653 € | |
Burg Stargard, 17.01.2022
Siegel
gez. Lorenz
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 13.01.2022 durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
vom 19.01.2022 bis 01.02.2022
während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
gez. Lorenz
Bürgermeister
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen