Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2021 der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 19.01.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf  
  einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.532.100 EUR
  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.448.800 EUR
  ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 83.300 EUR
     
 
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.446.600 EUR
  einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von 1.398.200 EUR
  einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 48.400 EUR
     
     
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 104.900 EUR
  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 16.000 EUR
  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 88.900 EUR
     

festgesetzt.

 

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                                                             256.900 EUR.

Von dem in § 4 festgesetzten Höchstbetrag 256.900 EUR von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde versagt. Es verbleibt ein genehmigungsfreier Kassenkredit in Höhe von 144.660 EUR.

 

§5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Groß Nemerow“ vom 28.11.2019 festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.

1. Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen  
(Grundsteuer A) auf 330 v. H.
b) für die Grundstücke  
(Grundsteuer B) auf 427 v. H.
   
2. Gewerbesteuer auf 381 v. H.

 

§6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 §7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt  
  Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 835.548 EUR
     
2. Zum Finanzhaushalt  
  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -549.716 EUR
     
3. Zum Eigenkapital  
  Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 901.152 EUR
     

 

Burg Stargard, 20.01.2022     gez. Stegemann  
    Siegel Bürgermeister
     

  

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 19.01.2022 durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

vom 24.01.2022 bis 04.02.2022

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

 

gez. Stegemann

Bürgermeister

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen