Auf Grund des § 37 Friedhofsordnung der Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land für Ballwitzer Friedhof hat der Kirchengemeinderat den nachstehend zu veröffentlichenden

Beschluss für den Friedhof in Ballwitz am 24.11.2021. gefasst:

Beschluss:

Der Teilschließungsbeschluss der ehemaligen Kirchengemeinde Ballwitz vom 20.03.2018 wird

aufgehoben.

Weiterhin wird eine neue Teilschließung beschlossen. Auf dem Friedhof in Ballwitz Gemarkung

Ballwitz, Flur 1 Flurstück 5, mit einer Größe von 3.005 m2 wird eine Teilfläche mit einer Größe

von ca. 1.000 m2 (laut Grafik) zu Bestattungszwecken geschlossen.

 

 

 

 

 

 

Bei Grabstätten deren Nutzungsdauer beendet ist, ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht mehr möglich.

Bestehende Nutzungsrechte an Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, bleiben so lange erhalten, bis die letzte Ruhefrist abgelaufen ist.

Bestehende Nutzungsrechte an teilbelegten Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, behalten das Recht auf Bestattung in der freien Grabstelle.

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Kirchengemeinderat am 24.11.2021

(Siegel)

gez. Christian Rudolph

Vorsitzendes oder stellvertretendes vorsitzendes Mitglied des Kirchenge­meinderates

 

gez. Heike Lehmann

weiteres Mitglied des Kirchenge­meinderates