Auf Grund des § 37 Friedhofsordnung der Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land für Ballwitzer Friedhof hat der Kirchengemeinderat den nachstehend zu veröffentlichenden
Beschluss für den Friedhof in Ballwitz am 24.11.2021. gefasst:
Beschluss:
Der Teilschließungsbeschluss der ehemaligen Kirchengemeinde Ballwitz vom 20.03.2018 wird
aufgehoben.
Weiterhin wird eine neue Teilschließung beschlossen. Auf dem Friedhof in Ballwitz Gemarkung
Ballwitz, Flur 1 Flurstück 5, mit einer Größe von 3.005 m2 wird eine Teilfläche mit einer Größe
von ca. 1.000 m2 (laut Grafik) zu Bestattungszwecken geschlossen.
Bei Grabstätten deren Nutzungsdauer beendet ist, ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht mehr möglich.
Bestehende Nutzungsrechte an Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, bleiben so lange erhalten, bis die letzte Ruhefrist abgelaufen ist.
Bestehende Nutzungsrechte an teilbelegten Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, behalten das Recht auf Bestattung in der freien Grabstelle.
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Kirchengemeinderat am 24.11.2021
(Siegel)
gez. Christian Rudolph
Vorsitzendes oder stellvertretendes vorsitzendes Mitglied des Kirchengemeinderates
gez. Heike Lehmann
weiteres Mitglied des Kirchengemeinderates