Auf der Stadtvertretersitzung am 06.04.2022  fand die Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept für die Stadt Burg Stargard statt. Ausgelöst durch das Ansiedlungsinteresse des Discounters NORMA, beschloss die Stadtvertretung bereits Ende 2020, dass man ein eigenes Konzept bzw. Gutachten in Auftrag geben wollte, welches insbesondere die Frage klären sollte, ob ein dritter Discountmarkt für unsere Stadt noch verträglich ist und, wenn ja, ob der von NORMA dafür vorgesehene Standort entsprechend baugesetzlicher Vorschriften in Frage kommt.

Während die erste Frage vor allen Dingen einer gutachterlichen Analyse unterliegt, ist die Standortfrage insbesondere durch Vorgaben der Landesraumplanung sowie durch baugesetzliche Regelungen, zu klären. Im Ergebnis dieses Gutachtens wurde festgestellt, dass tatsächlich nur sehr geringe Entwicklungsmöglichkeiten für einen Ausbau des bestehenden Angebotes bestehen, allerdings nicht für einen weiteren Discounter. Und darüber hinaus empfiehlt das Konzept keine weitere Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsflächen (auch zum Erhalt vorhandener Märkte), sondern stellt klar, dass der vorgesehene Standort gegen das verbindliche raumordnerische Integrationsgebot verstößt.

Diesem gutachterlichem Fazit ist die Mehrheit der Stadtvertretung gefolgt und hat das Einzelhandelskonzept bestätigt. Das Konzept, welches als „Leitlinie“ für etwaige Ansiedlungsvorhaben und damit möglicherweise verbundener Bauleitplanungen gilt, kann jedoch jederzeit fortgeschrieben werden, wenn sich zum Beispiel die Situation in Burg Stargard nochmals ändern sollte. Aktuell erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, also zum Beispiel die Einholung von Stellungnahmen etwa von der IHK Neubrandenburg.

Einsehbar ist das Einzelhandelskonzept nach vorheriger Terminabsprache im Bauamt der Stadtverwaltung sowie auf der Internetseite unter folgendem Link: https://www.burg-stargard.de/wp-content/uploads/2022/04/Einzelhandelskonzept-2021-10-21.pdf