hier: Aufstellungsbeschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat gemäß § 10 i. V. m. § 13 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 06.04.2022 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“ der Stadt Burg Stargard als Textsatzung beschlossen.

Planziel der 8. Änderung ist die Schaffung der rechtlichen Zulässigkeit für eine andere Gestaltung der Außenwände der baulichen Anlagen mit einer Holzfassade. Diese Änderung erfolgt über eine Textsatzung.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 Mischgebietsflächen und Wohnbauflächen aus. Zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 bedarf es deshalb keiner Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt

Der Beschluss vom 06.04.2022 wird hiermit gemäß § 13 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634, in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 07.04.2022

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 30.04.2022 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.