Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf der Textsatzung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Sannbruch“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit

vom 09.05.2022 bis 10.06.2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während der Dienststunden:

Montag: 8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Burg Stargard, den 07.04.2022

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister