Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf der Textsatzung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Sannbruch“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit
vom 09.05.2022 bis 10.06.2022
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während der Dienststunden:
Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Burg Stargard, den 07.04.2022
(Dienstsiegel)
gez. Lorenz
Bürgermeister