Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Sondergebiet 2 – Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf” in der Gemeinde Pragsdorf beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Georgendorf Teilflächen der Flurstücke 9/3, 8 und 6, der Flur 1 und hat eine Gesamtgröße von ca. 15ha.

Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Der Beschluss vom 24.02.2022 wird hiermit gemäß § 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Pragsdorf, den 03.05.2022

(Dienstsiegel)

gez. R. Opitz

Bürgermeister

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6: