Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf hat in der Sitzung vom 25.05.2021 den Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West” der Gemeinde Holldorf bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.
Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West” der Gemeinde Holldorf bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegen, aufgrund eines Formfehlers, erneut in der Zeit vom
6. Juni bis einschließlich 08. Juli 2022
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten
Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Hinweise zum Datenschutz finden sie ebenfalls auf unsrer Homepage:
http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Holldorf, den 11.05.2022
Dienstsiegel
gez. M. Borchardt
Bürgermeister
Geltungsbereich der 10. Änderung „B-Plan Nr. 1 – Rowa West” der Gemeinde Holldorf