Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard

Betrifft: Vorzeitiger Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard

Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in der am Tag der Genehmigung gültigen Fassung

Der Geltungsbereich des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ liegt im Süden des Ortsteils Cammin der Stadt Burg Stargard westlich des Camminer Sees. Es umfasst Teile des Flurstücks 76 und Teile des Wegeflurstückes 88 der Flur 2 der Gemarkung Cammin. Das Plangebiet hat eine Größe von 5.396 m².

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Die nördliche Grenze verläuft im Abstand von 10,70 m parallel zur südlichen Bauflucht des angrenzenden Wohnhauses über das Flurstück 76 der Flur 2 der Gemarkung Cammin,
  • im Westen: die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 165/1 und 165/3 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – Straßenbegleitgrün und die Ackergrenze,
  • im Osten: die westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze,
  • im Süden: die nördliche Grenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der von der Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard am 26.05.2021 als Satzung beschlossene vorzeitige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin “, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der Begründung wurde mit Bescheid des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 07.09.2021, Az: 2993/2021-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Maßgabe und Auflagen genehmigt. Die Maßgabe und die Auflagen wurden erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 Der vorzeitige Vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit Ablauf des 25. Juni 2022 als Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über den vorzeitigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, während folgender Zeiten:

Montag                        von 8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag                      von 8:30 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch                      von 8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag                  von 8:30 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 16:00 Uhr

Freitag                         von 8:30 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß
§ 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Burg Stargard, den 10.06.2022

 

gez. Lorenz

Bürgermeister                                                  (Dienstsiegel)