Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in der Sitzung vom 30.08.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ in der Gemeinde Lindetal, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Geotechnischen Bericht zur Standortsicherung gemäß § 2 Satz 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ in der Gemeinde Lindetal, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Geotechnischen Bericht zur Standortsicherung liegen in der Zeit vom

04. Oktober 2022 bis 04. November 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über den Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lindetal, den 12.09.2022

gez. R. Kroh
Bürgermeisterin