Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin hat in der Sitzung vom 01.09.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ in der Gemeinde Cölpin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gemäß § 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit vom

04. Oktober 2022 bis 04. November 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cölpin, den 13.09.2022

gez. J. Jünger
Bürgermeister