Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in der Sitzung vom 30.08.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ sowie die Begründung liegen, aufgrund eines Formfehlers in der ursprünglichen Bekanntmachung, erneut in der Zeit vom

7. November 2022 bis 21. Dezember 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag          8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag        8:30 – 12:00 Uhr        und     13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch        8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag   8:30 – 12:00 Uhr       und     13:00 – 16:00 Uhr

Freitag           8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Planbereich liegt östlich der Kreisstraße MSE104 am südöstlichen Siedlungsrand von Ballin.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

BESTANDSAUFNAHME

Schutzgut Mensch:

Das Plangebiet unterliegt den Immissionen der umliegenden Nutzungen und hat als landwirtschaftliche Gewerbefläche keine Bedeutung für die Erholung

Schutzgut Flora:

Das Gelände wird bestimmt von einer ausgedehnten Rotschwingel- Landreitgrasflur, die von Betonwegen durchzogen wird. Entlang der westlichen Straße stehen Gehölze welches von ausgewachsenen Robinien und Pappeln geprägt ist. Entlang der Betonwege und im Norden erstrecken sich Schutthaufen aus dem 2020 erfolgten Gebäudeabriss.

Schutzgut Fauna:

Die Ergebnisse der Brutvogel- und Fledermauskartierungen stehen noch aus. Es ist möglich, dass sich in den Grünland- und Brachebereichen Bodenbrüter aufhalten oder Groß- und Greifvogelarten auf Nahrungssuche angetroffen werden. Weiterhin können die Robinien und Pappeln Brutvogelarten und höhlenbewohnenden Arten Quartiere bieten. In der Umgebung des Plangebietes sind viele potenzielle Laichmöglichkeiten für Amphibien vorhanden. Es wird eingeschätzt, dass die Vorhabenfläche aufgrund der vorausgegangenen Verdichtungen und Fremdstoffeintragungen in den ohnehin schon stark bindigen Boden infolge von Abrissarbeiten vor 30 Jahren und im Jahr 2021 keine Funktion als Lebensraum für Zauneidechsen und als Überwinterungshabitat für Amphibien übernehmen kann.

Schutzgut Wasser:

Das Plangebiet beinhaltet keine Oberflächengewässer und liegt nicht in einem Trinkwasser-schutzgebiet. Das Grundwasser steht bei mehr als 10 m unter Flur an und ist aufgrund des bindigen Deckungssubstrates vor eindringenden Schadstoffen geschützt.

Schutzgut Boden:

Der natürliche Baugrund des Untersuchungsgebietes besteht aus sickerwasserbestimmten Lehmen/Tieflehmen. Das Plangebiet ist aufgrund menschlicher Nutzung durch Fremdstoff-einträge und Geländemodellierungen vorbelastet.

Schutzgut Klima/Luft:

Die kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet sind durch den Gehölzbestand im Westen sowie in der Umgebung und die Nähe zur Siedlung sowie zum Landwirtschaftsbetrieb geprägt. Die Gehölze üben eine wirksame Sauerstoffproduktions-, Windschutz- und Staubbindungsfunktion aus. Die Luftreinheit ist aufgrund umliegender Nutzungen vermutlich leicht eingeschränkt.

Schutzgut Landschaftsbild:

Das Gelände ist entsprechend seiner Entstehung eben bis flachkuppig. Die Fläche liegt nicht in einem Kernbereich landschaftlicher Freiräume. Die umgebende Bebauung, die Gehölz- und Waldflächen im Umfeld prägen das Landschaftsbild und lassen kaum Blickbeziehungen in die Landschaft und Ortschaft zu.

Natura 2000-Gebiete

Das nächstgelegene Natura–Gebiet SPA DE 2547-471 “Feldberger Seenlandschaft und Teile des Woldegker Hügellands”, liegt ca. 480 m südlich. Die geringen Auswirkungen der Planung können das Vogelschutzgebiet, auch aufgrund der umgebenden Waldflächen, nicht erreichen.

PROGNOSE

Fläche

Eine anthropogen vorbelastete, 5,56 ha große Fläche im Außenbereich, auf dem Gelände eines Landwirtschaftsbetriebes, wird einer neuen Nutzung zugeführt. Neue Erschließungswege sind nicht vorgesehen.

Flora

Die geplante Anlage überdeckt 49% des geplanten Sondergebietes welches wiederum 100% des gesamten Plangebietes ausmacht. Die Robinien und Pappeln im Westen werden beseitigt. Auf ca. 6.000 m² Waldabstandsfläche wird artenarmes Grünland zu Magerrasen entwickelt. Auch die Grünland- und Bracheflächen zwischen und unter den Modulen werden durch Entwicklung extensiven Grünlandes aufgewertet. Fällungen und Biotopüberdeckungen wer-den multifunktional kompensiert.

Fauna

Die Beseitigung der Robinien und Pappeln betrifft Brutvogelarten und ggf. höhlenbewohnende Arten wie Höhlenbrüter und Fledermäuse. Amphibien und Zauneidechsen finden auf der Vorhabenfläche nur verdichtetes und nicht grabbares mit Fremdstoffen durchsetztes Substrat und somit kein geeignetes Habitat vor. Von einem Vorkommen der beiden Artengruppen im Plangebiet wird nicht ausgegangen. Der Fischotter kann die Waldränder entlang der Plangebietsgrenze weiterhin nutzen. Die Funktion als Lebensraum für Kleinsäuger und Insekten bleibt nach Realisierung der Anlage ebenfalls erhalten.

Boden/Wasser

Die Schutthaufen werden beseitigt. Die Stützen der Module werden in den Untergrund ge-rammt. Neue Versiegelungen entstehen für den Trafo. Als Zufahrten werden die vorhandenen Wege sowie die Modulzwischen- und Randflächen genutzt. Beim Betrieb der Anlage fallen keine Verunreinigungen an. Beeinträchtigungen von Boden und Wasser können vernachlässigt werden.

Biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt wird sich durch die großflächige Entwicklung von Extensivgrünland und von Extensivacker erhöhen.

  1. Fachgutachten, die dem Umweltbericht zugrunde liegen
  • Geotechnischer Bericht

Auf unbebauten und unbefestigten Flächen sind Auffüllungen festgestellt worden, bei denen es sich um aufgefüllte Böden zur Geländeregulierung sowie um umgelagerte Böden aus früheren Baumaßnahmen handelt. Die Aufschüttungen sind mit Bauschutt (Ziegel- und Betonresten) durchsetzt. Auch im Bereich der abgebrochenen Ställe wurden bei Schürfungen Bauschuttreste – Ziegel- und Betonreste sowie lokal Schaumstoffreste – gefunden.

  • Artenschutzfachbeitrag

Faunistische Erfassungen der Brutvögel und Fledermäuse durch Schuchardt Umweltplanung GmbH von Juni 2021 bis Mai 2022. „Die stichprobenartige Bestandssuche/-erfassung erfolgte durch eine jeweilige artspezifische systematische flächige Begehung des Geländes. Es wurden im Rahmen der angewandten Methodik Sichtkontrolle/-beobachtung, Gebäude- und Baumkontrolle ebenfalls mit Detektorbegehungen ergänzt sowie das Endoskop eingesetzt. Gegenstand der Artenschutzrechtlichen Prüfung ist die durch Aufnahme in den Anhang IV der FFH – Richtlinie streng geschützten Pflanzen und Tierarten sowie die europäischen Vogelarten. Die Gehölze und Grünflächen des Untersuchungsraumes sind Brut-sowie Nahrungshabitat für Vogelarten. Es wurden Vermeidungs-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen festgesetzt.

  1. Stellungnahmen der Behörden

Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 09.02.2022

Die erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen sind zu konkretisieren.

Die Kompensationsmaßnahmen sind zu konkretisieren.

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist zu überarbeiten. Die Kompensationsmaßnahmen sind zu konkretisieren.

Es ist ein Artenschutzfachbeitrag zu erstellen.

Gleichzeitig kann der Entwurf der Satzung einschließlich der auszulegenden Umweltinformationen über den Link eingesehen werden:

https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

 

Lindetal, den 06.10.2022

gez. R. Kroh

Bürgermeisterin                                                                                 (Dienstsiegel)