Das Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gern. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit§ 63 Abs. 3 Landwirtschaftsan passungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:
- Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist
- Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu berücksichtigen
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt. Gemäߧ 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.
Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Stadt Woldegk übernommen.
Die Stadt Woldegk hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung Wi derspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift ein gelegt werden.
Neubrandenburg, den 07.10.2022
Im Auftrag
-gez.- Schmidt