Das Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gern. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit§ 63 Abs. 3 Landwirtschaftsan­ passungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:

  1. Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist
  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu berücksichtigen

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt. Gemäߧ 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.

Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Stadt Woldegk übernommen.

Die Stadt Woldegk hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung Wi­ derspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift ein­ gelegt werden.

Neubrandenburg, den 07.10.2022

Im Auftrag

-gez.- Schmidt