Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 beschlossen für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 20/5, 20/7, 21/2 (teilweise) und 23/1, Flur 1, Gemarkung Burg Stargard einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha.

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:                    durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden:                     durch Wohnbebauung

im Osten:                      durch Kreisstraße Lindenhof – Neubrandenburg

im Westen:                     durch Gärten der Wohnnutzung

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Planziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Nebengebäuden neben den bestehenden Wohngebäuden in Lindenhof. Nach § 13b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden.

Der Geltungsbereich ist kleiner als 10.000 m². Im Ergebnis der FFH-Vorprüfung steht fest, dass keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen. Im Wohngebiet sind keine Anlagen zulässig, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Bei der Planung sind Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht zu beachten.

Der Beschluss vom 10.11.2022 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 28.11.2022 bis 12.12.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der

Stadt Burg Stargard

Bau- und Ordnungsamt

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

während folgender Zeiten:

Montag            8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag          8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag      8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag             8:30 bis 12:00 Uhr

informieren.

Burg Stargard, den 11.11.2022

 

gez. Lorenz                                          (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Übersichtsplan:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—– Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ Stadt Burg Stargard, OT Lindenhof