Die von der Stadtvertretung Burg Stargard in der Sitzung am 10.11.2022 beschlossene

Textsatzung über die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Sannbruch“

der Stadt Burg Stargard

wird hiermit entsprechend § 10 i.V. mit § 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gemacht.

Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung am 26.11.2022 in Kraft.

 

Jedermann kann die 8. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung dazu ab diesem Tag in der

Stadt Burg Stargard

Bau- und Ordnungsamt

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

während folgender Zeiten:

Montag             8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag          8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag      8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag              8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Burg Stargard, den 11.11.2022

gez. Lorenz

Bürgermeister                                                   (Dienstsiegel)

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 26.11.2022 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.