Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.11.2022 den Jahresabschluss 2021 angenommen und dem Amtsvorsteher vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 01.12.2022 bis 14.12.2022 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 29.11.2022

gez. Jünger

Amtsvorsteher